Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 21 Betriebspflicht

(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten. Gegenstand der Betriebspflicht sind alle Bestandteile der Genehmigung und die nach § 12 Absatz 1a zugesicherten Bestandteile des Genehmigungsantrages.

(2) Die Genehmigungsbehörde kann dem Unternehmer für die Aufnahme des Betriebs eine Frist setzen.

(3) Im öffentlichen Personennahverkehr kann die Genehmigungsbehörde dem Unternehmer auferlegen, den von ihm betriebenen Verkehr zu erweitern oder zu ändern, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen es erfordern und es dem Unternehmer unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung zugemutet werden kann. Für das Verfahren gelten die §§ 14, 15 und 17 entsprechend.

(4) Die Genehmigungsbehörde kann den Unternehmer auf seinen Antrag von der Verpflichtung nach Absatz 1 für den gesamten oder einen Teil des von ihm betriebenen Verkehrs vorübergehend oder auf Dauer entbinden, wenn ihm die Erfüllung der Betriebspflicht nicht mehr möglich ist oder ihm dies unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung nicht mehr zugemutet werden kann. Eine Entbindung von der Verpflichtung nach Absatz 1 für einen Teil des vom Unternehmer betriebenen Verkehrs darf darüber hinaus in der Regel nur vorgenommen werden, wenn das öffentliche Verkehrsinteresse nicht entgegensteht. Für Bestandteile des Genehmigungsantrages, die vom Unternehmer nach § 12 Absatz 1a verbindlich zugesichert wurden, bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht in der Regel zumutbar. Bis zur Entscheidung über den Antrag hat der Unternehmer den Verkehr aufrechtzuerhalten. Die Genehmigungsbehörde informiert die zuständige Behörde über eine beabsichtigte Entbindung so rechtzeitig, dass diese eine Notmaßnahme nach Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ergreifen kann.

(5) Im Personenfernverkehr (§ 42a Satz 1) kann der Unternehmer unbeschadet des Absatzes 4 der Genehmigungsbehörde anzeigen, dass er den Verkehr einstellen will. In diesem Fall endet die Betriebspflicht drei Monate nach Eingang der Anzeige bei der Genehmigungsbehörde.

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zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen


(1) Verkehr mit Mietomnibussen ist die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Teilnehmer

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 28 Planfeststellung und vorläufige Anordnung


(1) Betriebsanlagen für Straßenbahnen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichke

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 48 Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen


(1) Ausflugsfahrten sind Fahrten, die der Unternehmer mit Kraftomnibussen oder Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 45 Sonstige Vorschriften


(1) Auf den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist § 32, soweit diese Vorschrift sich auf das Anbringen oder Errichten von Haltestellenzeichen bezieht, entsprechend anzuwenden; über die Verpflichtung zur Duldung entscheidet die Genehmigungsbehörde ohn
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 15 Erteilung und Versagung der Genehmigung


(1) Die Entscheidung über den Antrag erfolgt schriftlich; sie ist den Antragstellern und, soweit diese Einwendungen erhoben haben, auch den in § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Personen und Stellen zuzustellen. Über den Antrag ist innerhalb von 3 Mon

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 12 Antragstellung


(1) Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten 1. in allen Fällen a) Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,b) Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 14 Anhörungsverfahren


(1) Vor der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen oder mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr hat die Genehmigungsbehörde 1. die Unternehmer, die im Einzugsbereich des bea

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 17 Genehmigungsurkunde


(1) Die Genehmigungsurkunde muß enthalten: 1. Name, Wohn- und Betriebssitz des Unternehmers,2. Bezeichnung der Verkehrsart, für die die Genehmigung erteilt wird, im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen auch der Verkehrsform,3. Geltungsdauer der

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 42a Personenfernverkehr


Personenfernverkehr ist der Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, der nicht zum öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 8 Absatz 1 und nicht zu den Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 oder zum Linienbedarfsverkehr nach § 44 gehört. Die Befö

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39 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2016 - 11 ZB 16.1703

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 27.500,- Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. März 2015 - Au 3 K 13.2063, Au 3 K 14.34

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 13.2063, Au 3 K 14.34 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. März 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 552 Hauptpunkte: Öffentlicher Personennahver

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2014 - 11 BV 13.1063

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstrec

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. März 2016 - 11 CE 16.219

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2015 - M 23 K 13.5160

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 23 K 13.5160 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. Februar 2015 23. Kammer Sachgebiets-Nr. 552 Hauptpunkte: Betriebsprüfung; Gebührenfestsetzung Re

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 07. Mai 2018 - 11 B 18.12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. November 2016 (M 23 K 15.1730) wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenents

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Nov. 2016 - M 23 K 15.1730

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 9. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 27. März 2015 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Genehmigungsurkunden mit den Ord

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 27. Sept. 2016 - 21.VK - 3194 – 34/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist. Das Vergabeverfahren wird zurückversetzt in den Stand vor der öffentlichen Bekanntmachung und ist unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der V

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 11. Dez. 2018 - 2 K 524/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor 1. Unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids für 2012 vom 23.03.2018 wird die Umsatzsteuer 2012 auf … € festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 94

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. März 2017 - 11 ZB 16.1828

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Apr. 2016 - M 23 K 14.5849

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Feb. 2017 - Au 3 K 16.1507

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Dez. 2017 - 4 N 17.532

bei uns veröffentlicht am 29.12.2017

Tenor I. Die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Zentralen Omnibusbahnhofes der Stadt Nürnberg (Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung – ZOBGebS) vom 21. März 2016 wird für unwirksam erklärt. II. Die Antragsgegner

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. März 2015 - Au 3 K 13.2063

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren einschließlich der außergerichtliche Kosten der Beigeladenen – bezüglich der Beigeladenen zu 4. und 5. nur für das Verfahren Au 3 K 14.34 – hat die Kläge

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 26. Sept. 2017 - 7 B 11392/17

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Trier vom 13. Juli 2017 werden die Anträge der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und Erlass einer einstweiligen Anordnung a

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Okt. 2016 - 8 K 246/16

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Genehmigung der Übertragung von zwei seiner vier Taxikonzessionen an eine Gesellschaft bürgerliches Recht. 2 Der ...-jähri

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Apr. 2016 - 8 K 5239/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen zwei der Beigeladenen erteilten Genehmigungen zum Lini

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Nov. 2015 - XI R 32/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juni 2014  7 K 7090/13 aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Okt. 2015 - 3 B 9/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin bleibt ohne Erfolg. Der Rechtssache kommt nicht die von ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Sept. 2015 - V R 4/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. Juni 2014  15 K 3100/09 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Aug. 2015 - 3 C 14/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid, mit dem der Beklagte die Feststellung getroffen hat, dass sie für die von ihr organisierten Fahrdienste ("Shutt

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 19. Aug. 2015 - 3 K 604/14.MZ

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 12. August 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. April 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsich

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Apr. 2015 - 7 A 10718/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 3. Juni 2014 wird der Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 31. März 2015 - 7 B 11168/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 16. Dezember 2014 wird die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antra

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 18. März 2015 - 1 K 195/11

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Abweichend von dem Bescheid über Umsatzsteuer vom 28.01.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.04.2011 wird die Umsatzsteuer für 2007 um … € auf … € herabgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Zuziehu

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 28. Jan. 2015 - 5 K 510/14.KO

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin in der mündlichen Verhandlung ihre Klage zurückgenommen hat. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20. März 2013 in Gestalt des Widerspruchsb

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 16. Dez. 2014 - 3 L 1063/14.NW

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 75.000,-- € festgesetzt. Gründe I. 1 Dem Antragsteller wurden im Jahr 2012 von der Antragsgegnerin

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 21. Nov. 2014 - 2 LB 40/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 24. Juli 2012 geändert. Es wird festgestellt, dass der Beklagte Träger der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe des öffentl

Finanzgericht Hamburg Urteil, 11. Nov. 2014 - 6 K 206/11

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Hinzuschätzungen von Gewinnen und Umsätzen aufgrund einer Betriebsprüfung für den Taxenbetrieb des Klägers. 2 1. Der einzeln veranlagte Kläger betreibt seit ... als Einzelunternehmer ein Taxenunt

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Juli 2014 - XI R 22/10

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob für Umsätze aus Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen der ermäßigte Steuersatz anwendbar ist, der gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 des in

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Juli 2014 - XI R 39/10

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob für Umsätze aus Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen --im Streitfall Krankenfahrten mit nicht hierfür besonders eingerichteten F

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 03. Juni 2014 - 1 K 388/14.TR

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldnerin

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - 3 C 26/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tatbestand 1 Das klagende Busunternehmen wendet sich dagegen, dass sein Antrag auf Genehmigung des eigenwirtschaftlichen Betriebs einer Buslinie nach § 13 des Personenbe

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Juli 2012 - 1 L 67/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine ihm seitens des Beklagten auferlegte Verpflichtung zur Durchführung eines Stilllegungsverfahrens für die Eisenbahninfrastruktur Q-V. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter der D. Eisenbahngesellschaft

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 29. Feb. 2012 - 8 K 1644/11

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger, ein Taxiunternehmer mit Sitz in ..., begehrt vom Beklagten die Unterlassung der Offenbarung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen.2 Der Beklagt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Juni 2010 - 6 Sa 23/10

bei uns veröffentlicht am 25.06.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 01.12.2009 - Az: 6 Ca 1095/09 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der S

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2009 - 3 S 2455/06

bei uns veröffentlicht am 31.03.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 05. September 2006 - 5 K 1367/05 - geändert. Die Klage wird auch insoweit abgewiesen, als sie sich gegen

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 05. Sept. 2006 - 5 K 1367/05

bei uns veröffentlicht am 05.09.2006

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage gegen Nr. 2 des Bescheids des Regierungspräsidiums ... vom 11.05.2004 (Az.: 46a4-3872.1-1/857) und auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer einstweiligen Erlaubni

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Feb. 2005 - 5 K 910/04

bei uns veröffentlicht am 23.02.2005

Tenor Soweit sich die Klage gegen die im Bescheid des Landratsamtes Sigmaringen vom 17. Dezember 2001 unter „Bedingungen und Auflagen“ verfügte Ziffer 1 und die Ziffer 4 des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Tübingen vom 07. April 2004

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(1) Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten 1. in allen Fällen a) Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,b) Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung...
(1) Vor der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen oder mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr hat die Genehmigungsbehörde 1. die Unternehmer, die im Einzugsbereich des beantragten...
(1) Die Entscheidung über den Antrag erfolgt schriftlich; sie ist den Antragstellern und, soweit diese Einwendungen erhoben haben, auch den in § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Personen und Stellen zuzustellen. Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach...
(1) Die Genehmigungsurkunde muß enthalten: 1. Name, Wohn- und Betriebssitz des Unternehmers,2. Bezeichnung der Verkehrsart, für die die Genehmigung erteilt wird, im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen auch der Verkehrsform,3. Geltungsdauer der Genehmigung,4...
(1) Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten 1. in allen Fällen a) Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,b) Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung...
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