(1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der benutzten Erzeugnisse in Anspruch genommen werden.

(2) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß

1.
rechtsverletzende Erzeugnisse in ihrem Besitz hatte,
2.
rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm,
3.
für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder
4.
nach den Angaben einer in Nummer 1, 2 oder Nummer 3 genannten Person an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Erzeugnisse oder an der Erbringung solcher Dienstleistungen beteiligt war,
es sei denn, die Person wäre nach den §§ 383 bis 385 der Zivilprozessordnung im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Im Fall der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nach Satz 1 kann das Gericht den gegen den Verletzer anhängigen Rechtsstreit auf Antrag bis zur Erledigung des wegen des Auskunftsanspruchs geführten Rechtsstreits aussetzen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann von dem Verletzten den Ersatz der für die Auskunftserteilung erforderlichen Aufwendungen verlangen.

(3) Der zur Auskunft Verpflichtete hat Angaben zu machen über

1.
Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Erzeugnisse oder der Nutzer der Dienstleistungen sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die sie bestimmt waren, und
2.
die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Erzeugnisse sowie über die Preise, die für die betreffenden Erzeugnisse oder Dienstleistungen bezahlt wurden.

(4) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

(5) Erteilt der zur Auskunft Verpflichtete die Auskunft vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig, so ist er dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(6) Wer eine wahre Auskunft erteilt hat, ohne dazu nach Absatz 1 oder Absatz 2 verpflichtet gewesen zu sein, haftet Dritten gegenüber nur, wenn er wusste, dass er zur Auskunftserteilung nicht verpflichtet war.

(7) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung kann die Verpflichtung zur Erteilung der Auskunft im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet werden.

(8) Die Erkenntnisse dürfen in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wegen einer vor der Erteilung der Auskunft begangenen Tat gegen den Verpflichteten oder gegen einen in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Verpflichteten verwertet werden.

(9) Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nummer 70 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist. Für den Erlass dieser Anordnung ist das Landgericht, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig. Die Entscheidung trifft die Zivilkammer. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. Die Kosten der richterlichen Anordnung trägt der Verletzte. Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist die Beschwerde statthaft. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben im Übrigen unberührt.

(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

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Internetrecht: Zum Auskunftsanspruch über Nutzungsdaten

09.10.2014

Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zu übermitteln.
Datenschutzrecht

Internetrecht: Auskunftsanspruch beim Filesharing

25.04.2013

zu den Voraussetzungen des gewerblichen Ausmaßes im Sinne von § 101 Abs.2 S.1 Nr.3 UrhG-BGH vom 19.04.12-Az:I ZB 80/11

Referenzen - Gesetze | § 269 ZPO

§ 269 ZPO zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 269 ZPO zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 383 Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:1.der Verlobte einer Partei;2.der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;2a.der Lebenspartner einer Partei, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;3.diejenigen, di

Zivilprozessordnung - ZPO | § 935 Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand


Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 3 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1."Anruf" eine über einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Sprachkommunikation ermöglicht;2.„Anwendungs-Programmierschnittstelle“ die Software-Schnitts
§ 269 ZPO zitiert 2 andere §§ aus dem Zivilprozessordnung.

Patentgesetz - PatG | § 9


Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung 1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzust

Patentgesetz - PatG | § 52


(1) Eine Patentanmeldung, die ein Staatsgeheimnis (§ 93 des Strafgesetzbuches) enthält, darf außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes nur eingereicht werden, wenn die zuständige oberste Bundesbehörde hierzu die schriftliche Genehmigung erteilt.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2019 - X ZR 171/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 171/18 vom 26. März 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:260319BXZR171.18.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. März 2019 durch die Richter Dr. Bacher, Dr. Grabinski und Hoffmann sowie die Ric

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Aug. 2012 - X ZR 33/10

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 33/10 Verkündet am: 21. August 2012 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - X ZR 7/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 7/12 vom 18. Dezember 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Rohrmuffe ZPO § 286 E; GG Art. 103 Abs. 1 Im Patentverletzungsprozess lässt sich allein aus § 286 ZPO nicht d

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2002 - I ZR 140/99

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2007 - I ZR 93/04

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 93/04 Verkündet am: 19. Juli 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2006 - I ZR 27/03

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 27/03 Verkündet am: 23. Februar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2001 - I ZR 291/98

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 291/98 Verkündet am: 17. Mai 2001 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - I ZB 80/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 80/11 vom 19. April 2012 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Alles kann besser werden UrhG § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 101 Abs. 9 a) Der in Fällen offensichtlicher R

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - I ZB 77/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 77/11 vom 19. April 2012 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büsche

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2018 - 6 W 164/18

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 14.12.2017 - 7 O 17693/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Landgericht München I Endurteil, 17. Aug. 2017 - 7 O 11152/17

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei kann die Vollstrecku

Landgericht München I Endurteil, 22. Jan. 2015 - 7 O 13885/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Beschluss Der Antrag der Verfügungsbeklagten auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung vom 07.01.2015 wird zurückgewiesen. Tatbestand Die Verfügungsklägerin nimmt die Verfügungsbeklagte wegen Ve

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Jan. 2016 - 6 U 2752/10 (2)

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 04.02.2010, Az. 21 0 7110/08, dahingehend abgeändert, dass in Ziff. II, III., V. und VI. des Tenors jeweils die Worte „des Klageantrag

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2018 - X ZR 76/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 76/18 vom 25. September 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Werkzeuggriff ZPO § 719 Abs. 2; PatG § 140b Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Ist der Schuldner zur Auskunft über

Landgericht Hamburg Urteil, 26. Jan. 2017 - 327 O 373/12

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. […] 2. der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welchem Umfang die Beklagte Biege- und-Härt-Stationen für Glasscheiben, die einen Rollenförderer, bei dem die vertikale

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. Nov. 2016 - 4a O 135/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, 1.               es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis z

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. Nov. 2016 - 4a O 10/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000‚ ersatzweise Ordnungshaft, oder einer festzusetzenden Ordnungshaft, wobei die einze

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. Nov. 2016 - 4a O 70/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle mehrfa

Landgericht Düsseldorf Urteil, 27. Okt. 2016 - 4a O 169/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I.                                                                                                                   Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnung

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Okt. 2016 - 4a O 174/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, 1.               es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiede

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Okt. 2016 - 4a O 121/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, 1.               es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000 - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu

Landgericht Düsseldorf Teilurteil, 22. Sept. 2016 - 4c O 49/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor I.              Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000 – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, i

Landgericht Düsseldorf Urteil, 08. Sept. 2016 - 4c O 67/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor I.              Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Fa

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 18. Aug. 2016 - I-2 U 21/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor A. Auf die Berufung wird das am 21.01.2016 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4b O 115/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst. I. Die Beklagten werden verurteilt, 1.              es bei Meidung

Landgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2016 - 4a O 89/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiede

Landgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2016 - 4b O 13/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Die Beklagten zu 1), 2) und 4) werden verurteilt, 1. es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu s

Landgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2016 - 4a O 62/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu 2 Ja

Landgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2016 - 4a O 73/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Fal

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 07. Juli 2016 - I-2 U 5/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor A. Auf die Berufung wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 19. Dezember 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: I.              D

Landgericht Düsseldorf Urteil, 14. Juni 2016 - 4a O 284/10

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt verurteilen, 1.               es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnun

Landgericht Düsseldorf Urteil, 31. Mai 2016 - 4a O 40/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, 1.              es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6

Landgericht Düsseldorf Urteil, 31. Mai 2016 - 4a O 37/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren,

Landgericht Düsseldorf Urteil, 31. Mai 2016 - 4a O 12/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle mehrfache

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2016 - X ZR 114/13

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 114/13 Verkündet am: 10. Mai 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____

Landgericht Düsseldorf Urteil, 24. März 2016 - 4b O 7/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle

Landgericht Düsseldorf Urteil, 24. März 2016 - 4b O 145/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Fall wi

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. März 2016 - 4b O 44/14

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 10. März 2016 - I-2 U 41/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor A. Auf die Berufung wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 23. Juli 2015 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: I.              Die B

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 24. Feb. 2016 - 6 U 51/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor A. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21.03.2014 - Az. 7 O 100/13 im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: I. Die Beklagten wer

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 19. Feb. 2016 - I-2 U 54/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor I.              Auf die Berufung wird das am 19. November 2015 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, 1.              es bei Mei

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 19. Feb. 2016 - I-2 U 55/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor I.              Auf die Berufung wird das am 19. November 2015 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, 1.              es bei Mei

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 11. Feb. 2016 - I-2 U 19/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das am 22. Januar 2015 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer I.1. des Tenors folgende Fassung erhält: … 1.              es bei Meidung eines fü

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Jan. 2016 - I-2 U 50/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor A.Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 1. Oktober 2015 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: I.Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstwe

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Jan. 2016 - I-2 U 49/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor A.Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 1. Oktober 2015 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: I.Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstwe

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Jan. 2016 - I-2 U 48/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor A. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 1. Oktober 2015 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: I.Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstw

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 156/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 123/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehr

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 52/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014 mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehrzahl von Kommunika

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 120/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, der Klägerin in Form einer geordneten Aufstellung Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 01.04.2011 mobile Endgeräte zur Verwendung beim Transport von Messinformationen von einem e

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 51/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013 1. (nur die Beklagten zu 1) und 2)) mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunika

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(1) Eine Patentanmeldung, die ein Staatsgeheimnis (§ 93 des Strafgesetzbuches) enthält, darf außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes nur eingereicht werden, wenn die zuständige oberste Bundesbehörde hierzu die schriftliche Genehmigung erteilt. Die...
Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1."Anruf" eine über einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Sprachkommunikation ermöglicht;2.„Anwendungs-Programmierschnittstelle“ die Software-Schnittstelle zwischen...