Parteiengesetz - PartG | § 3 Aktiv- und Passivlegitimation

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Gesetz über die politischen Parteien Inhaltsverzeichnis

Die Partei kann unter ihrem Namen klagen und verklagt werden. Das gleiche gilt für ihre Gebietsverbände der jeweils höchsten Stufe, sofern die Satzung der Partei nichts anderes bestimmt.

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published on 01/10/2018 00:00

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller bis spätestens Donnerstag, 4. Oktober 2018, 12.00 Uhr, das Anbringen von insgesamt vier (d.h. drei zusätzlichen) Plakaten zur Landta
published on 24/05/2018 00:00

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller zu 1 Zugang zum Kulturzentrum T., … , im Zeitraum bis zum 13. Juli 2018 für Parteiveranstaltungen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und der geltenden Nutzung
published on 03/07/2018 00:00

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe
published on 19/01/2017 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Herr ... trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger, der als Kreisverband der ... (...) auftritt, begehrt von der Beklagten die Eröffnung eines Girokontos.2 Mit Schreiben vom 22.08.2014 und mit Anwalts
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