Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 77 Umfang der Beweisaufnahme

(1) Das Gericht bestimmt, unbeschadet der Pflicht, die Wahrheit von Amts wegen zu erforschen, den Umfang der Beweisaufnahme. Dabei berücksichtigt es auch die Bedeutung der Sache.

(2) Hält das Gericht den Sachverhalt nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme für geklärt, so kann es außer in den Fällen des § 244 Abs. 3 der Strafprozeßordnung einen Beweisantrag auch dann ablehnen, wenn

1.
nach seinem pflichtgemäßen Ermessen die Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist oder
2.
nach seiner freien Würdigung das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache ohne verständigen Grund so spät vorgebracht wird, daß die Beweiserhebung zur Aussetzung der Hauptverhandlung führen würde.

(3) Die Begründung für die Ablehnung eines Beweisantrages nach Absatz 2 Nr. 1 kann in dem Gerichtsbeschluß (§ 244 Abs. 6 der Strafprozeßordnung) in der Regel darauf beschränkt werden, daß die Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen


(1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme. (2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2004 - KRB 23/04

bei uns veröffentlicht am 23.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 23/04 vom 23. November 2004 in dem Kartellordnungswidrigkeitsverfahren gegen wegen: Kartellordnungswidrigkeit Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein BGHR: ja StPO § 244 Abs. 2 OWiG § 77 Abs. 1 Der Tatrichter

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Jan. 2016 - 2 Ss OWi 1145/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor I. Der Antrag des Betroffenen, gegen das Urteil des Amtsgerichts ... vom 30.06.2015 die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 17. März 2017 - 3 Ss OWi 264/17

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor Das AG verurteilte den seine Fahrereigenschaft zur Tatzeit abstreitenden Betr. wegen einer als Führer eines Pkw innerorts begangenen fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 100 Euro. Die hiergegen

Amtsgericht Magdeburg Urteil, 11. Mai 2018 - 50 OWi 783 Js 5456/18 (105/18), 50 OWi 105/18

bei uns veröffentlicht am 11.05.2018

Tenor Gegen den Betroffenen wird wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit - Teilnahme am Verkehr als Führer eins Kraftfahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) - eine

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 28. Feb. 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 106/17, 1 OWi 2 SsBs 106/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 5. Oktober 2017 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Geldbuße 160,-- EUR beträgt. 2. Der Beschwerdeführer trägt

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 14. Feb. 2018 - 1 OWi 6 SsRs 7/18

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Wittlich vom 30. Oktober 2017 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Das A

Amtsgericht Mettmann Urteil, 28. Sept. 2016 - 38 OWI 19/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 70,00 EUR verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 41 Abs. 1 in Verbindung mi

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Juli 2016 - 1 RBs 38/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§§ 79 Abs. 3 OWiG, 349 Abs. 2 StPO). Di

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Juni 2016 - 4 RBs 135/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Dem Betroffenen wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt. Die Rechtsbeschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Wiedereinsetzungs- und des Rechtsbeschwer

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Mai 2016 - 2 RBs 59/16

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels fallen dem Betroffenen zur Last (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO). 1Gründe: 2

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. März 2016 - 3 RBs 55/16

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin). Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betrof

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Feb. 2016 - 3 RBs 385/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin). Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betrof

Amtsgericht Castrop-Rauxel Urteil, 12. Feb. 2016 - 6 OWi-256 Js 68/16-4/16

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 15,00 EUR verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2,

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 21. Jan. 2016 - 4 RBs 324/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der der Betroffenen bzw. ihrem Verteidiger bekannt gemachten Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 18.12.2015 verworfen, da es nicht geboten ist, d

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Jan. 2016 - 2 RBs 181/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1.) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 2.) Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgerich

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Jan. 2016 - IV-1 RBs 132/15

bei uns veröffentlicht am 08.01.2016

Tenor Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 14. April 2015 zuzulassen, wird als unbegründet auf Kosten des Betroffenen verworfen. 1 2G r ü n d e : 3Das Amtsgericht hat gegen den Betroffene

Amtsgericht Köln Urteil, 06. Nov. 2015 - 816 OWI - 972 Js 5046/15 - 162/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor Der Betroffene wird wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat – nämlich wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – zu einer Geldbuße von 100,- Euro kostenpflichtig verurteilt. TBNR:

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Juli 2015 - IV-2 RBs 63/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen. 1G r ü n d e : 2I. 3Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung derzulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 120,- €

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Juli 2015 - 2 (7) SsBs 212/15; 2 (7) SsBs 212/15 - AK 108/15

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Freiburg wird das Urteil des Amtsgerichts Emmendingen vom 13. November 2014, soweit es den Betroffenen D. H. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Verha

Amtsgericht Castrop-Rauxel Urteil, 10. Juli 2015 - 6 OWi 61/15

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 240,00 EUR verurteilt. Dem Betroffenen wird die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenve

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Feb. 2015 - 1 RBs 18/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch ü

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Jan. 2015 - 3 RBs 354/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor Die Sache wird gem. § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters). Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG auf Kosten des Betro

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 9. Dezember 2013 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. 1G r ü n d e 2Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulä

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 13. Juli 2014 - IV-1 RBs 200/14

bei uns veröffentlicht am 13.07.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerden des Betroffenen und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 15. Mai 2014 werden als unbegründet verworfen. Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Die Kosten des Rechtsmittels

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. März 2014 - 3 RBs 16/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor 1. Dem Betroffenen wird auf seine Kosten (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 473 Abs. 7 StPO) auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts B

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Feb. 2014 - 2 RBs 6/14

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Hagen zurückverwiesen. 1Gründe: 2I. 3Das A

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 08. Aug. 2011 - 1 SsRs 33/10, 1 Ss Rs 33/10

bei uns veröffentlicht am 08.08.2011

1. Auf die Rechtsbeschwerde wird das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 29. April 2010 im Rechtsfolgenausspruch insoweit aufgehoben, als das Amtsgericht Landau in der Pfalz zwei Geldbußen in Höhe von 100,00 Euro und 50,00 Euro (im Urteil

Amtsgericht Landstuhl Urteil, 10. Feb. 2011 - 4286 Js 12300/10 OWi, 4286 Js 12300/10.OWi

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Betroffene wird wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 600 EUR verurteilt. Der Betroffenen wird für die Dauer von

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 16. Aug. 2010 - 1 SsBs 2/10, 1 Ss Bs 2/10

bei uns veröffentlicht am 16.08.2010

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Germersheim vom 13. November 2009 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Betroffene wird wegen fahrlässigem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des..

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Jan. 2010 - 4 Ss 1525/09

bei uns veröffentlicht am 29.01.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 17. September 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet v e r w o r f e n , dass in der Liste der angewendeten Vorschriften a) die

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Aug. 2007 - 4 Ss 23/07

bei uns veröffentlicht am 14.08.2007

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 23. Oktober 2006 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe   I. 1 Das Amtsgeric

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Feb. 2005 - 4 Ss 582/04

bei uns veröffentlicht am 16.02.2005

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 28. Juni 2004 im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über d

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Aug. 2004 - 2 Ss 80/04

bei uns veröffentlicht am 25.08.2004

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 02.03.2004 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Freiburg

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(1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme. (2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. (3) Ein...