Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei: 1. Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege, 2. der Aufstellung von Bauleitplänen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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