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§ 9Amtlich · § 5 UrhG

Einvernehmen

Zeitreise: 24.06.1997

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei: 1. Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege, 2. der Aufstellung von Bauleitplänen.

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