Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei 1. Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und 2. der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen 3. der Aufstellung von Bauleitplänen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.