Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Naturparkverwaltung ist herzustellen bei: 1. Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und Deiche, 2. Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen und 3. der Aufstellung von Bauleitplänen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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