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Anlage 2Amtlich · § 5 UrhG

(zu § 22 Absatz 3)Zeugnisinhalte

Zeitreise: 18.01.2022

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 50) Teil A – Allgemeine Angaben:1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde 2. Name und Geburtsdatum des Prüflings 3. Datum des Bestehens der Meisterprüfung 4. Bezeichnung der bestandenen Meisterprüfung/Benennung des Meistertitels und der entsprechenden Abschlussbezeichnung Bachelor Professional 5. Bezeichnung und Fundstelle a) der Meisterprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen und b) der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift oder Namenswiedergabe des Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses Teil B – Prüfungsergebnisse:1. Prüfungsteil IBenennung und Bewertung mit Note 2. Prüfungsteil IIBenennung und Bewertung mit Note 3. Prüfungsteil IIIBenennung und Bewertung mit Note 4. Prüfungsteil IVBenennung und Bewertung mit Note 5. Befreiungen nach § 13 6. etwaige sonstige zu erbringende Nachweise

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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Ende des Gesetzes