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§ 79Amtlich · § 5 UrhG

Gegenstand der mündlichen Prüfung

Zeitreise: 11.03.2026

(1) Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf unterschiedliche Schwerpunkte 1. des Einführungslehrgangs und des Abschlusslehrgangs sowie 2. der praktischen Ausbildung und der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen.

(2) Die Schwerpunkte werden von der Prüfungskommission ausgewählt.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.