Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 76

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 76
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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1957 in Kraft.

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published on 19/04/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger ist Feuerwehrbeamter im Dienste der beklagten Stadt. Er begehrt die Gewährung von Freizeitausgleich, hilfsweise eine Entschädigung i
published on 19/04/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger ist Feuerwehrbeamter im Dienste der beklagten Stadt. Er begehrt die Gewährung von Freizeitausgleich, hilfsweise eine Entschädigung in Geld, für i
published on 19/04/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger ist Feuerwehrbeamter im Dienste der beklagten Stadt. Er begehrt die Gewährung von Freizeitausgleich, hilfsweise eine Entschädigung in Geld, für i
published on 21/11/2017 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob auf der Grundlage der bis Januar 2017 geltenden Regelung des Berliner Beihilferechts eine Begrenzung der Beihilfefähigk
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