Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 76
Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 76
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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung Inhaltsverzeichnis
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1957 in Kraft.
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published on 19/04/2018 00:00
Tatbestand
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Der Kläger ist Feuerwehrbeamter im Dienste der beklagten Stadt. Er begehrt die Gewährung von Freizeitausgleich, hilfsweise eine Entschädigung i
published on 19/04/2018 00:00
Tatbestand
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Der Kläger ist Feuerwehrbeamter im Dienste der beklagten Stadt. Er begehrt die Gewährung von Freizeitausgleich, hilfsweise eine Entschädigung in Geld, für i
published on 19/04/2018 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger ist Feuerwehrbeamter im Dienste der beklagten Stadt. Er begehrt die Gewährung von Freizeitausgleich, hilfsweise eine Entschädigung in Geld, für i
published on 21/11/2017 00:00
Tatbestand
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Die Beteiligten streiten darüber, ob auf der Grundlage der bis Januar 2017 geltenden Regelung des Berliner Beihilferechts eine Begrenzung der Beihilfefähigk
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