Für die Entschädigung und die Kosten für Folgen der Enteignung gelten die §§ 4 bis 6 sinngemäß. An Stelle der nach § 8 zu bestimmenden Behörde ist die Enteignungsbehörde zuständig, soweit die Landesregierung nichts anderes bestimmt.

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Referenzen - Gesetze | § 45a PBefG

§ 45a PBefG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 45a PBefG wird zitiert von 3 anderen §§ im Personenbeförderungsgesetz.

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 31


(1) Die Enteignungsbehörde stellt einen Plan auf, aus dem die Grundstücke ersichtlich sind, die von der Enteignung betroffen werden. (2) Ein Auszug des Plans nebst einem Verzeichnis, in dem die von der Enteignung betroffenen Grundstücke nach ihrer g

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 32


(1) Soweit der Kreis der Beteiligten bekannt ist und offensichtlich eine Anordnung von Vorkehrungen im Sinne des § 26 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 nicht in Betracht kommt, kann diesen Beteiligten gegenüber von der Aufstellung eines Plans abgese

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 47


(1) Auf Grund der Ergebnisse der Planprüfung und der Verhandlung über die Entschädigung erläßt die Enteignungsbehörde den Enteignungsbeschluß, soweit eine Einigung nach § 37 nicht zustande gekommen ist. (2) Im Enteignungsbeschluß wird entschieden
§ 45a PBefG zitiert 2 andere §§ aus dem Personenbeförderungsgesetz.

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 8


Die nach §§ 4 bis 6 zuständige Behörde wird im Benehmen mit dem zuständigen Bundesminister von den Landesregierungen bestimmt.

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 4


(1) Sind durch die Verwendung des beschafften Grundstücks zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile für die Nachbargrundstücke Vorkehrungen auf dem beschafften Grundstück erforderlich, so hat sie derjenige durchzuführen, der das Grundstück erwirbt (

Referenzen - Urteile | § 45a PBefG

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 45a PBefG.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 25. Apr. 2018 - 1 K 2463/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Verfügung der Beklagten vom 07.03.2016 und deren Widerspruchsbescheid vom 09.05.2016 werden aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand.2 Der am ...

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. März 2018 - 7 K 11391/17.TR

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % de

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 18. Dez. 2015 - 13 K 7505/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf G