Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 14

Zubehör, das nicht dem Grundstückseigentümer gehört, kann enteignet werden, wenn ein Grundstück zur Entschädigung in Land oder zur Verlegung von Betrieben enteignet wird und der Eigentümer das Zubehör entbehren kann. § 12 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

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Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 12


(1) Durch Enteignung a) kann Eigentum an Grundstücken oder Grundstücksteilen einschließlich des dem Eigentümer gehörigen Zubehörs entzogen oder belastet werden,b) können andere Rechte an Grundstücken sowie Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur

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39 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2017 - 3 CE 17.43

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Die zulässige Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 22. März 2018 - B 5 K 17.195

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 14. Februar 2017 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v.H. des zu vol

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Sept. 2017 - M 5 K 17.629

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Jan. 2019 - 6 A 1464/18

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 25.000 Euro festgesetzt. Gründe: 1Der Antrag auf Zulassung der Berufung i

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Jan. 2019 - 6 A 566/18

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt. Gründe: 1Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Sept. 2018 - 2 A 9/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist Tarifbeschäftigter beim Bundesnachrichtendienst (BND). Er beansprucht seine Übernahme in das Beamtenverhältnis.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 04. Mai 2018 - 4 S 1394/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2018

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 28. März 2017 - 5 K 587/15 - wird abgelehnt.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Zulassungsverfah

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 25. Apr. 2018 - 12 B 16/18

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin am derzeitig stattfindenden Bewerbungsverfahren für die am 01.08.2018 begi

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 03. Jan. 2018 - 7 L 14107/17.TR

bei uns veröffentlicht am 03.01.2018

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig, bis zum Abschluss eines erneuten fehlerfreien Auswahlverfahrens, dem Antragsteller eine Ausbildungsstelle zum Brandmeister freizuhalten. Im Übrigen

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 21. Sept. 2017 - 21 K 3084/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten a

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 29. März 2017 - 2 K 4254/15

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand   1 Der am … 1971 geborene Kläger begehrt vom Beklagten die Übernahme in das Beamtenverhältnis als Gymnasiallehrer. Er bestand am 30.11.2012 die Erste St

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Feb. 2017 - 4 S 586/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Dezember 2015 - 9 K 1157/15 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Übernahme in das B

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Dez. 2016 - 2 C 19/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2016

Gründe 1 Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Nov. 2016 - 4 K 3502/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.                             Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des au

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Nov. 2016 - 4 K 2803/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger seine Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vo

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 03. Nov. 2016 - 4 K 2146/09

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 31. Okt. 2016 - 2 K 6666/16

bei uns veröffentlicht am 31.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der aufgrund des Gerichts

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Okt. 2016 - 2 C 11/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, der als tarifbeschäftigter Lehrer im Dienst des Beklagten steht, strebt die Übernahme in das Beamtenverhältnis an.

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 07. Okt. 2016 - 4 K 2201/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d 2Die am 26. Mai

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 07. Okt. 2016 - 4 K 2122/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d : 2Der am 29. Sep

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 16. Sept. 2016 - 1 L 616/16

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, vier der fünf ihm zum 1. August 2016 zugewiesenen Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 13 LBesO bei den Finanzämtern für Groß- und Konzernbetriebsprüfung mit den Be

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 23. Aug. 2016 - 1 L 594/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden. 2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 € festgesetzt. 1Gr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Aug. 2016 - 3 K 5340/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1 T a t b e s t a n d 2Die am 00.00.0000 geborene Klägerin steht als Lehrerin im Angestelltenverhältnis im öffentlichen Schuldienst des beklagten Landes. Sie begehrt ihr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Aug. 2016 - 3 K 3698/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.  Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.  Die Berufung wird zugelassen.  Die Sprungrevision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist als Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 05. Juli 2016 - 5 A 148/13

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung der Laufbefähigung für die Ämter des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes. 2 Der Kläger schloss am 19. Juni 1991 sein Studium im Studiengang.

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 29. Feb. 2016 - 4 L 197/16

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 4 K 324/16 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 2. Februar 2016 wird wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.00

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 22. Feb. 2016 - 12 K 121/14

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor Der Bescheid des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 06.08.2013 und dessen Widerspruchsbescheid vom 25.10.2013 werden aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger amtsangemessen zu beschäftigen.Die Kosten des Ve

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Sept. 2015 - 2 K 1750/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Jan. 2015 - 2 L 2191/14

bei uns veröffentlicht am 06.01.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 8.000,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 19. September 2014 bei Gericht eingegangene Antrag, 3die aufschiebende Wirkung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - 2 C 51/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tatbestand 1 Das Revisionsverfahren betrifft die Folgen der rheinland-pfälzischen Schulstrukturreform für die beamteten Lehrer, die früher an Hauptschulen tätig waren.

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 10. Dez. 2014 - 5 A 164/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten, sie zu befördern, hilfsweise möchte sie festgestellt haben, zu Unrecht nicht befördert zu sein, äußerst hilfsweise, die Befähigung für die 2. Laufbahngruppe 1. Einstiegsamt zu besi

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Nov. 2013 - 2 A 10574/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 11. April 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Re

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Sept. 2012 - 1 L 89/12

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Gründe 1 Der zulässige Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 5. Kammer - vom 27. Juni 2012 hat in der Sache keinen Erfolg. 2 Die gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend gemachten er

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Juli 2012 - 3 B 78/11

bei uns veröffentlicht am 11.07.2012

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin bleibt ohne Erfolg. Die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Juli 2012 - 1 M 67/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 20. Juni 2012, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der S

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Juni 2012 - 1 L 56/12

bei uns veröffentlicht am 18.06.2012

Gründe 1 Der zulässige Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 27. März 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 10. April 2012 hat in der Sache keinen Erfolg. 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Mai 2010 - 4 S 922/09

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. März 2009 - 4 K 4235/08 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außer

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 01. März 2007 - 3 K 1770/06

bei uns veröffentlicht am 01.03.2007

Tenor Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Gründe   1  Der - nunmehr gestellte -Ant

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 12. Dez. 2003 - 14 U 34/03

bei uns veröffentlicht am 12.12.2003

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 16.01.2003 - 1 0 44/02 - wird in bezug auf die Klageanträge I 1 bis 3 (Hauptanträge) sowie auf den Hilfsantrag II 1 in der modifizierten Fassung gemä

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(1) Durch Enteignung a) kann Eigentum an Grundstücken oder Grundstücksteilen einschließlich des dem Eigentümer gehörigen Zubehörs entzogen oder belastet werden,b) können andere Rechte an Grundstücken sowie Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung von...