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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Ausgleichsleistungen

Zeitreise: 21.07.2004

Als Ausgleichsleistungen werden gewährt: 1. Hauptentschädigung (§§ 243 bis 252 LAG), 2. Eingliederungsdarlehen (§§ 253 bis 260 LAG), 3. Kriegsschadenrente (§§ 261 bis 292c LAG), 4. Hausratentschädigung (§§ 293 bis 297 LAG) nach Maßgabe des § 18, 5. Wohnraumhilfe (§§ 298 bis 300 LAG), 6. Härteleistungen (§§ 301, 301a LAG), 7. Leistungen auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen (§§ 302 LAG), 8. (weggefallen) 9. Entschädigung nach dem Altsparergesetz nach Maßgabe des § 26.

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