Kommunalvermögensgesetz - KVermG | § 1 Kommunales Vermögen

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Volkseigenes Vermögen, das kommunalen Aufgaben und kommunalen Dienstleistungen dient, wird den Gemeinden, Städten und Landkreisen kostenlos übertragen. Ausgenommen sind Wohnheime öffentlicher Bildungseinrichtungen.

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published on 23/11/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 331/17 Verkündet am: 23. November 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 11/03/2004 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 90/03 Verkündet am: 11. März 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja TreuhG § 1 Abs.
published on 11/09/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung des Bescheides des Beklagten vom 07.04.2017 über die Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017. 2 Als eine kreisangehörige Stadt des Beklagten ist die Klägerin von insgesamt 21 kreisangeh
published on 31/08/2017 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfügung des Beklagten. 2 Sie ist Mitgliedsgemeinde in der Verbandsgemeinde S.. Aufgrund von in der Vergangenheit aufgetretenen Problemen in der Zusammena
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