Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

(1) Die Pflichten zur Abfallvermeidung richten sich nach § 13 sowie den Rechtsverordnungen, die auf Grund der §§ 24 und 25 erlassen worden sind.

(2) Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Der Vorrang entfällt, wenn die Beseitigung der Abfälle den Schutz von Mensch und Umwelt nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 am besten gewährleistet. Der Vorrang gilt nicht für Abfälle, die unmittelbar und üblicherweise durch Maßnahmen der Forschung und Entwicklung anfallen.

(3) Die Verwertung von Abfällen, insbesondere durch ihre Einbindung in Erzeugnisse, hat ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen. Die Verwertung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften dieses Gesetzes und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Sie erfolgt schadlos, wenn nach der Beschaffenheit der Abfälle, dem Ausmaß der Verunreinigungen und der Art der Verwertung Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt.

(4) Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen ist zu erfüllen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere für einen gewonnenen Stoff oder gewonnene Energie ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Die Verwertung von Abfällen ist auch dann technisch möglich, wenn hierzu eine Vorbehandlung erforderlich ist. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die mit der Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären.

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zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 11 anderen §§ im .

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 17 Überlassungspflichten


(1) Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgu

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger


(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 6 bis 11 zu verwerten oder nach

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 6 Abfallhierarchie


(1) Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge: 1. Vermeidung,2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,3. Recycling,4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,5. Beseitigung.

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 47 Allgemeine Überwachung


(1) Die Vermeidung nach Maßgabe der auf Grund der §§ 24 und 25 erlassenen Rechtsverordnungen und die Abfallbewirtschaftung unterliegen der Überwachung durch die zuständige Behörde. Für den Vollzug der nach den §§ 24 und 25 ergangenen Rechtsverordnung
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht


(1) Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Hersteller oder Vertreiber 1. bestimmte Erzeugnis

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 6 Abfallhierarchie


(1) Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge: 1. Vermeidung,2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,3. Recycling,4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,5. Beseitigung.

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht


Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass1.bestimmte Erzeugnisse nur ressourceneffizient, insbe

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 13 Pflichten der Anlagenbetreiber


Die Pflichten der Betreiber von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, diese so zu errichten und zu betreiben, dass Abfälle vermieden, verwertet oder beseitigt werden, richten sich na

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90 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Jan. 2015 - W 4 K 13.951

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Mai 2017 - M 17 K 17.494

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 14. März 2019 - RO 7 S 18.2145

bei uns veröffentlicht am 14.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 4.000 € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich im

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Juli 2014 - 4 K 13.622

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2016 - 20 CS 16.1609

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 29. Juli 2016 wird geändert. Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Ziffern 1, 2, 3 und 9

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Juni 2018 - 20 B 17.2431

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. März 2017 wird geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 19. Februar 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Be

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Juni 2018 - 20 B 16.2223

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. November 2015 wird geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 5. März 2015 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Beklagte. III.

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2014 - M 17 K 12.6238

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom ... November 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentsc

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2014 - M 17 K 12.6420

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Der Bescheid vom ... November 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vo

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Nov. 2015 - W 4 K 15.311

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 15.311 Urteil 10. November 2015 4. Kammer Sachgebiets - Nr.: 1022 Hauptpunkte: Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilie

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 18. Aug. 2015 - W 4 S 15.686

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens tragen. III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Juli 2014 - 17 K 13.2789

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor I. Der Bescheid vom ... Mai 2013 wird in Nrn. 1, 3 und 4 aufgehoben. II. Die Gerichtskosten und die Kosten der Klägerin tragen der Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen tragen der Beklagte und der Be

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Nov. 2016 - M 17 K 16.4301

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Nov. 2016 - M 17 K 16.3755

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 17 K 16.3755 Im Namen des Volkes Urteil vom 10. November 2016 17. Kammer Sachgebiets-Nr. 1022 Hauptpunkte: Untersagung einer Alttextiliensammlung; Keine Darl

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Feb. 2015 - M 17 K 14.3742

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Tenor I. Nrn. III., IV.3. und V. Spiegelstrich 3 des Bescheids vom 31. Juli 2014 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2019 - 22 CS 18.2003

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 62.000 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Apr. 2015 - W 4 K 14.575

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 14.575 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. April 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 1022 Hauptpunkte: gewerbliche Abfallsammlung; U

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 08. März 2018 - Au 8 S 17.1949

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet s

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2014 - 17 K 13.2786

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Die Nrn. 1 und 4 des Bescheids vom ... Mai 2013 und der Bescheid vom ... März 2014 werden aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten se

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Okt. 2016 - M 17 S 16.3964, M 17 K 16.3962

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird sowohl für das Verfahren M 17 S 16.3964 als auch f

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Apr. 2015 - W 4 K 14.569

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 4 K 14.569 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. April 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 1022 Hauptpunkte: gewerbliche Abfallsammlung; Untersagung; keine Darlegun

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2017 - M 17 K 17.286

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kl

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - M 17 K 15.4700

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Juni 2014 - 11 K 14.00612

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden K

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Juni 2014 - 11 K 14.00611

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor 1. Das Verfahren wird hinsichtlich der Klageanträge 1, 3 und 5 aus der Klageschrift vom 17. Juni 2013 eingestellt, Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt 4/5 und die Beklagte trägt 1/5 der Kosten des Ver

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Apr. 2016 - W 4 K 15.297

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherhe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Juni 2014 - 11 K 14.00407

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Kläge

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2014 - 4 K 13.211

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 08. Okt. 2015 - B 2 K 15.166

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen eine Beseitigungsanordnu

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Jan. 2016 - M 17 K 14.5755

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. März 2018 - Verg 10/17

bei uns veröffentlicht am 09.03.2018

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird die Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern vom 06.11.2017, Az.: RMF-SG21-31941048, in den Ziffern 1 und 2 aufgehoben. II. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, das Ve

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. März 2014 - 11 K 13.01604

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor 1. Der Bescheid des Landratsamts W.-G. vom 31.7.2013 wird in Ziffer 1 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen Klägerin und Beklagter jeweils zur Hälfte. 3. Das Urteil ist h

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 11. Juli 2018 - RMF-SG21-3194-03-15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle und der Beigeladenen. 3. Die H

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Jan. 2014 - 4 K 13.539

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Jan. 2014 - 17 K 13.1851

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor I. Der Bescheid vom ... März 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläuf

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Mai 2015 - M 17 K 14.1404

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. März 2014 - 11 K 13.01592

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor 1. Ziffern 1 und 3 des Bescheids des Landratsamts W.-G. vom 9. August 2013 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt 546/1166 und der Beklagte trägt 620/1166 der Kosten des Verfahrens.

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Nov. 2015 - M 17 K 15.682

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Aug. 2016 - M 17 K 15.3371

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 04. Nov. 2015 - RN 7 S 15.1235

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Anordnungen in Ziffern 1, 2 und 5 bis 9 des Bescheids des Antragsgegners vom 28.07.2015 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. II. Der Antragsgegner träg

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Okt. 2015 - M 17 K 14.2837

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 28. Mai 2014 in der Fassung des Bescheides vom 24. Juli 2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juni 2016 - M 17 S 16.1243

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin wird hinsichtlich Nr. 1 des Bescheides vom 10. Februar 2016 wiederhergestellt und hinsichtlich Nr. 3 des Bescheides vom 10. Februar 2016 angeordnet. II. Der Ant

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Mai 2017 - M 17 K 16.1241

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 10. Februar 2016 wird aufgehoben. II. Der Beklagte und der Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. März 2017 - 20 CS 16.2404

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 24. Oktober 2016 (M 17 S 16.3964) wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 29. Juli 2016

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - M 17 K 13.377

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom ... Januar 2013 wird aufgehoben. II. Der Beklagte und der Beigeladene haben die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte zu tragen. Der Beigeladene trägt seine

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 05. Dez. 2018 - 20 A 499/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tenor Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstr

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 28. Juni 2018 - 14 K 2931/17

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums XXX vom 09.02.2017 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass die von der Klägerin angezeigte Rücknahme eigener und fremder Alttextilien und -schuhe in Wahrnehmung ihrer Produktver

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Apr. 2017 - 14 K 361/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 11.02.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums ... vom 22.12.2014 wird aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 17/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Der Kläger betreibt den Kiessandtagebau (W.-T.). Mit Bescheid vom 17.07.1996 ließ das Bergamt Staßfurt den Sonderbetriebsplan "Verkippung nichtkont

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 79/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Die Klägerin betreibt den Kiessandtagebau (R.). Mit Bescheid vom 06.04.2005 ließ der Beklagte den Sonderbetriebsplan "Geländemodellierung und Wie

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Die Pflichten der Betreiber von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, diese so zu errichten und zu betreiben, dass Abfälle vermieden, verwertet oder beseitigt werden, richten sich nach den...
Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass1.bestimmte Erzeugnisse nur ressourceneffizient, insbesondere in...
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(1) Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge: 1. Vermeidung,2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,3. Recycling,4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,5. Beseitigung. (2) Ausgehend...