Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 6 bis 11 zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 15 und 16 zu beseitigen. Werden Abfälle zur Beseitigung überlassen, weil die Pflicht zur Verwertung aus den in § 7 Absatz 4 genannten Gründen nicht erfüllt werden muss, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verwertung verpflichtet, soweit bei ihnen diese Gründe nicht vorliegen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, folgende in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallenen und überlassenen Abfälle getrennt zu sammeln:

1.
Bioabfälle; § 9 Absatz 1 und 3 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 gilt entsprechend,
2.
Kunststoffabfälle; § 9 gilt entsprechend,
3.
Metallabfälle; § 9 gilt entsprechend,
4.
Papierabfälle; § 9 gilt entsprechend,
5.
Glas; § 9 Absatz 1 und 3 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 gilt entsprechend,
6.
Textilabfälle; § 9 gilt entsprechend,
7.
Sperrmüll; die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sammeln Sperrmüll in einer Weise, welche die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling der einzelnen Bestandteile ermöglicht und
8.
gefährliche Abfälle; die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen sicher, dass sich die gefährlichen Abfälle bei der Sammlung nicht mit anderen Abfällen vermischen.
Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen nach Satz 1 Nummer 6 gilt ab dem 1. Januar 2025.

(3) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können mit Zustimmung der zuständigen Behörde Abfälle von der Entsorgung ausschließen, soweit diese der Rücknahmepflicht auf Grund einer nach § 25 erlassenen Rechtsverordnung oder auf Grund eines Gesetzes unterliegen und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen tatsächlich zur Verfügung stehen. Satz 1 gilt auch für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, soweit diese nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen entsorgt werden können oder die Sicherheit der umweltverträglichen Beseitigung im Einklang mit den Abfallwirtschaftsplänen der Länder durch einen anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Dritten gewährleistet ist. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können den Ausschluss von der Entsorgung nach den Sätzen 1 und 2 mit Zustimmung der zuständigen Behörde widerrufen, soweit die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht mehr vorliegen.

(4) Die Pflichten nach Absatz 1 gelten auch für Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne gültige amtliche Kennzeichen, wenn diese

1.
auf öffentlichen Flächen oder außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile abgestellt sind,
2.
keine Anhaltspunkte für deren Entwendung oder bestimmungsgemäße Nutzung bestehen sowie
3.
nicht innerhalb eines Monats nach einer am Fahrzeug angebrachten, deutlich sichtbaren Aufforderung entfernt worden sind.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG 2015 | § 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger


(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger richten im Rahmen ihrer Pflichten nach § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Sammelstellen ein, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes angeliefert werden können (Bringsystem). § 14 A

Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV 2017 | § 7 Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden


(1) Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden, haben diese dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach Maßgabe des § 17 Absatz 1 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu überlassen. (

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV | § 3 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen


(1) Für Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3, die in privaten Haushaltungen anfallen und die in einer Biogas- oder Kompostierungsanlage behandelt werden, sind die Vorschriften über die Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 17 Überlassungspflichten


(1) Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgu

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht


(1) Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Hersteller oder Vertreiber 1. bestimmte Erzeugnis

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen


Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 20 haben Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling, und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfal

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme


(1) (weggefallen) (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Förderung der Verwertung von Bioabfällen und Klärschlämmen, soweit es zur Erfüllung d
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft


(1) Die Pflichten zur Abfallvermeidung richten sich nach § 13 sowie den Rechtsverordnungen, die auf Grund der §§ 24 und 25 erlassen worden sind. (2) Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. Die Verwertu

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung


(1) Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, die nicht verwertet werden, sind verpflichtet, diese zu beseitigen, soweit in § 17 nichts anderes bestimmt ist. Durch die Behandlung von Abfällen sind deren Menge und Schädlichkeit zu vermindern. Energie o

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht


(1) Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Hersteller oder Vertreiber 1. bestimmte Erzeugnis

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 6 Abfallhierarchie


(1) Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge: 1. Vermeidung,2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,3. Recycling,4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,5. Beseitigung.

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung


(1) Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 erforderlich ist, sind Abfälle getrennt zu sammeln und zu behandeln. (2) Im Rahmen der Behandlung sind unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen gefähr

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Jan. 2015 - W 4 K 13.951

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Mai 2017 - M 17 K 17.494

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - 20 ZB 16.2306

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung des Beigeladenen wird verworfen. II. Der Beigeladene hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird im Verfahren 20 ZB 14.1208 bis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - 20 CS 16.1416

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beigeladenen wird vom vorliegenden Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 20 CS 16.2542 fortgeführt. II. Die Beschwerde des Beigeladenen wird verworfen. III. Der Beigela

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2018 - 8 C 18.1241

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Mai 2018 wird aufgehoben. II. Die Vollstreckungsgläubigerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gründe I. Die Beteilig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2018 - 20 ZB 17.1391

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Beigeladene hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 EUR festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2014 - M 17 K 12.6238

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom ... November 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentsc

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2014 - M 17 K 12.6420

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Der Bescheid vom ... November 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vo

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Juli 2014 - 17 K 13.2789

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor I. Der Bescheid vom ... Mai 2013 wird in Nrn. 1, 3 und 4 aufgehoben. II. Die Gerichtskosten und die Kosten der Klägerin tragen der Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen tragen der Beklagte und der Be

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Feb. 2015 - M 17 K 14.3742

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Tenor I. Nrn. III., IV.3. und V. Spiegelstrich 3 des Bescheids vom 31. Juli 2014 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die K

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Nov. 2014 - M 17 K 13.4798

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 16. September 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2015 - 20 B 14.710

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollst

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Jan. 2015 - AN 11 K 14.00032

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2014 - 17 K 13.2786

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Die Nrn. 1 und 4 des Bescheids vom ... Mai 2013 und der Bescheid vom ... März 2014 werden aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten se

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2017 - M 17 K 17.286

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - 20 B 15.313

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. Juni 2014, Az. AN 11 K 14.612 und der Bescheid der Beklagten vom 13. Juni 2013 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2017 - 20 B 16.2248

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor I. Die Berufung des Beigeladenen wird verworfen. II. Der Beigeladene trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beigeladene kann die Vollstreck

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Mai 2017 - 20 B 15.285

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. November 2014, Az. AN 11 K 14.1450 und der Bescheid der Beklagten vom 2. September 2014 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Recht

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. März 2014 - 11 K 13.01604

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor 1. Der Bescheid des Landratsamts W.-G. vom 31.7.2013 wird in Ziffer 1 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen Klägerin und Beklagter jeweils zur Hälfte. 3. Das Urteil ist h

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2017 - 20 B 14.848

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor I. Die Berufung des Beigeladenen wird verworfen. II. Der Beigeladene trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beigeladene kann die Vollstreck

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Jan. 2014 - 17 K 13.1851

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor I. Der Bescheid vom ... März 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläuf

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 17 K 15.1249

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Okt. 2015 - M 17 K 14.2837

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 28. Mai 2014 in der Fassung des Bescheides vom 24. Juli 2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juni 2016 - M 17 S 16.1243

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin wird hinsichtlich Nr. 1 des Bescheides vom 10. Februar 2016 wiederhergestellt und hinsichtlich Nr. 3 des Bescheides vom 10. Februar 2016 angeordnet. II. Der Ant

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Mai 2017 - M 17 K 16.1241

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 10. Februar 2016 wird aufgehoben. II. Der Beklagte und der Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsle

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Mai 2015 - M 17 K 14.392

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2018 - 20 ZB 18.957

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2017 - M 17 K 17.321

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägeri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2017 - 20 BV 16.8

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2017 - 20 BV 16.6

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2017 - 20 B 17.283

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. Oktober 2014 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen träg

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - M 17 K 13.377

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom ... Januar 2013 wird aufgehoben. II. Der Beklagte und der Beigeladene haben die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte zu tragen. Der Beigeladene trägt seine

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2018 - 7 C 9/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein Unternehmen der Abfallwirtschaft, wendet sich gegen die Untersagung der gewerblichen Sammlung von Abfällen durch den Beklagten.

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Feb. 2018 - III ZR 53/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 53/17 Verkündet am: 1. Februar 2018 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:010218UIIIZR53.17.0 Der III. Zivilsenat de

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Juli 2017 - 7 C 35/15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine abfallrechtliche Verfügung, die ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien und -schuhen untersagt.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Juli 2017 - 7 C 36/15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine abfallrechtliche Verfügung, die ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien und -schuhen untersagt.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Apr. 2017 - 14 K 361/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 11.02.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums ... vom 22.12.2014 wird aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 01. Juni 2016 - 2 L 63/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten, gegen die Beigeladene eine abfallrechtliche Untersagungsverfügung zu erlassen. 2 Die Klägerin ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des § 17 Abs. 1 KrWG i.V.m. §

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Apr. 2016 - 8 C 10674/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. März 2016 - 2 L 45/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Untersagung seiner Sammlung von Altpapier, -pappe und Kartonagen (PPK) aus privaten Haushaltungen. 2 Der Kläger betreibt seit 2004 zwei Annahmestelle für Altpapier und Altkleider in den Betriebsstätt

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 26. Jan. 2016 - 20 A 319/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 20. November 2012 wird aufgehoben, soweit die von der Klägerin angezeigte Sammlung von Altmetall, Altpapier und Grünabfall untersagt worden ist. Im Übrigen wird die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 26. Jan. 2016 - 20 A 318/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 7. November 2012 wird aufgehoben, soweit die von der Klägerin angezeigte Sammlung von Altmetall, Altpapier und Grünabfall untersagt worden ist. Im Übrigen wird die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Sept. 2015 - 20 A 2120/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben. Insoweit ist das angefochtene Urteil wirkungslos. Im Übrigen wird das angefochtene Urteil geändert. Die Klage wird abgewies

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Sept. 2015 - 20 A 1855/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben. Insoweit ist das angefochtene Urteil wirkungslos. Im Übrigen wird das angefochtene Urteil geändert. Die Klage wird abgewies

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Sept. 2015 - 20 A 2219/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie sich gegen die in der Ordnungsverfügung vom 23. April 2013 unter Nr. 2 enthaltene Zwangsgeldandrohung richtet. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklag

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Sept. 2015 - 20 A 2220/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben. Insoweit ist das angefochtene Urteil wirkungslos. Im Übrigen wird das angefochtene Urteil geändert. Die Klage wird abgewies

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 04. Sept. 2015 - 2 K 2096/14

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 29.04.2014 gegen Ziffer 1 des Bescheides des Landratsamtes H. vom 25.03.2014 wird wiederhergestellt und die aufschiebende Wirkung des genannten Widerspruchs gegen Ziffer 3 des genannten Beschei

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Juni 2015 - 11 A 1131/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 20. November 2012 rechtswidrig und der Bescheid der Beklagten vom 10. Dezember 2012 insoweit rechtswidrig gewesen ist, als die Beklagte

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 02. Juni 2015 - 9 K 4775/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Die Bescheide der Beklagten vom 2. Oktober 2012 und 10. Oktober 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 02. Juni 2015 - 9 K 1065/13

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 16. Januar 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckba

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(1) Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 erforderlich ist, sind Abfälle getrennt zu sammeln und zu behandeln. (2) Im Rahmen der Behandlung sind unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen gefährliche Stoffe...