Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 40 Stilllegung

(1) Der Betreiber einer Deponie hat ihre beabsichtigte Stilllegung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Der Anzeige sind Unterlagen über Art, Umfang und Betriebsweise sowie die beabsichtigte Rekultivierung und sonstige Vorkehrungen zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit beizufügen.

(2) Soweit entsprechende Regelungen noch nicht in dem Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2, der Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3, in Bedingungen und Auflagen nach § 39 oder den für die Deponie geltenden umweltrechtlichen Vorschriften enthalten sind, hat die zuständige Behörde den Betreiber der Deponie zu verpflichten,

1.
auf seine Kosten das Gelände, das für eine Deponie nach Absatz 1 verwendet worden ist, zu rekultivieren,
2.
auf seine Kosten alle sonstigen erforderlichen Vorkehrungen, einschließlich der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen während der Nachsorgephase, zu treffen, um die in § 36 Absatz 1 bis 3 genannten Anforderungen auch nach der Stilllegung zu erfüllen, und
3.
der zuständigen Behörde alle Überwachungsergebnisse zu melden, aus denen sich Anhaltspunkte für erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ergeben.
Besteht der Verdacht, dass von einer endgültig stillgelegten Deponie nach Absatz 3 schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, so sind für die Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung die Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes anzuwenden.

(3) Die zuständige Behörde hat den Abschluss der Stilllegung (endgültige Stilllegung) festzustellen.

(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht auch für Betreiber von Anlagen, in denen gefährliche Abfälle anfallen.

(5) Die zuständige Behörde hat auf Antrag den Abschluss der Nachsorgephase festzustellen.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Deponieverordnung - DepV 2009 | § 2 Begriffsbestimmungen


In dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.Ablagerungsbereich:Bereich einer Deponie, auf oder in dem Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden;2.Ablagerungsphase:Zeitraum von der Abnahme der für den Betrieb einer Deponie oder ein

Deponieverordnung - DepV 2009 | § 19 Antrag, Anzeige


(1) Für Errichtung und Betrieb einer Deponie nach § 35 Absatz 2 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie für die Zulassung vorzeitigen Beginns nach § 37 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat der Träger des Vorhabens einen schriftlichen Antrag bei

Deponieverordnung - DepV 2009 | § 11 Nachsorge


(1) Der Deponiebetreiber hat in der Nachsorgephase alle Maßnahmen, insbesondere die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, nach § 12 durchzuführen, die zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit erforderlich sind. (2) Komm
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 69 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.entgegen § 9a Absatz 1 gefährliche Abfälle vermischt,1a.entgegen § 9a Absatz 3 Abfälle nicht oder nicht rechtzeitig trennt oder nicht oder nicht rechtzeitig behandelt,1b.entgegen § 12 Absat

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 43 Anforderungen an Deponien


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die Beschaffenheit, der Betrieb, der Zustand nach Stilllegung und die betr
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 35 Planfeststellung und Genehmigung


(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, in denen eine Entsorgung von Abfällen durchgeführt wird, sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes bedürfen der Genehmigung nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschu

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen


(1) Der Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2 darf nur erlassen oder die Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3 darf nur erteilt werden, wenn 1. sichergestellt ist, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, insbesondere a) keine

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen


(1) Die zuständige Behörde kann für Deponien, die vor dem 11. Juni 1972 betrieben wurden oder mit deren Errichtung begonnen war, für deren Betrieb Befristungen, Bedingungen und Auflagen anordnen. Sie kann den Betrieb dieser Anlagen ganz oder teilweis

Referenzen - Urteile |

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 02. Okt. 2018 - Au 8 K 18.633

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist Insolvenzverw

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 30. Aug. 2016 - 9 K 1850/12

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund de

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Juli 2016 - 7 B 28/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Gründe I 1 Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Er wendet sich gegen die Anordnung von Sicherungs

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Juli 2016 - 7 B 27/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Gründe I 1 Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Er wendet sich gegen die Anordnung zur Vorlage ei

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Juli 2016 - 7 B 26/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Gründe I 1 Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Er wendet sich gegen die Anordnung von Wasserhalt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2015 - 2 L 47/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 4. März 2013 – 1 A 236/11 MD – geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil i

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2015 - 2 L 52/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Südböschung und des sog. "Ostsees" im Tontagebau E.. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Die.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2015 - 2 L 53/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Wasserhaltungen im Tontagebau E.. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Die Gemeinschuldnerin betrieb in den 1990er Jahren auf der

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2015 - 4 L 48/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Sanierungsuntersuchungen im Tontagebau E.. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Die Gemeinschuldnerin betrieb in den 1990er Jahre

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2014 - 2 L 48/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Sanierungsuntersuchungen im Tontagebau E.. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Die Gemeinschuldnerin betrieb in den 1990er Jahre

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 L 20/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine bergrechtliche Unterlassungs- und Duldungsanordnung. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S. GmbH (im Folgenden: S-GmbH). Diese baute in den Tongruben E-Stadt und F-Stadt seit d

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Sept. 2013 - 2 M 114/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Gründe I. 1 Der Antragsteller ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma (Gemeinschuldnerin) und wendet sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung des Antragsgegners, mit der ihm d

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(1) Die zuständige Behörde kann für Deponien, die vor dem 11. Juni 1972 betrieben wurden oder mit deren Errichtung begonnen war, für deren Betrieb Befristungen, Bedingungen und Auflagen anordnen. Sie kann den Betrieb dieser Anlagen ganz oder teilweise untersagen...
(1) Der Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2 darf nur erlassen oder die Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3 darf nur erteilt werden, wenn 1. sichergestellt ist, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, insbesondere a) keine Gefahren für...