(1) Wird entgegen den Vorschriften des § 15 Kredit gewährt, so haften die Geschäftsleiter, die hierbei ihre Pflichten verletzen, und die Mitglieder des Aufsichtsorgans, die trotz Kenntnis gegen eine beabsichtigte Kreditgewährung pflichtwidrig nicht einschreiten, dem Institut als Gesamtschuldner für den entstehenden Schaden; die Geschäftsleiter und die Mitglieder des Aufsichtsorgans haben nachzuweisen, daß sie nicht schuldhaft gehandelt haben.

(2) Der Ersatzanspruch des Instituts kann auch von dessen Gläubigern geltend gemacht werden, soweit sie von diesem keine Befriedigung erlangen können. Den Gläubigern gegenüber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich des Instituts noch dadurch aufgehoben, daß bei Instituten in der Rechtsform der juristischen Person die Kreditgewährung auf einem Beschluß des obersten Organs des Instituts (Hauptversammlung, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung) beruht.

(3) Die Ansprüche nach Absatz 1 verjähren in fünf Jahren.

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Geheimnisverrat nach dem Kreditwesengesetz (KWG)

11.03.2024

Das Kreditwesengesetz (KWG) spielt eine zentrale Rolle im deutschen Bank- und Finanzwesen, indem es die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern definiert. Ein besonders sensibler Aspekt innerhalb des KWG ist der Schutz von Kundengeheimnissen und vertraulichen Informationen, deren unbefugte Offenlegung unter den Tatbestand des Geheimnisverrats fallen kann. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Bedeutung, rechtliche Grundlagen und Konsequenzen des Geheimnisverrats nach dem KWG.

Referenzen - Gesetze | § 32 BetrAVG

§ 32 BetrAVG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 32 BetrAVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Betriebsrentengesetz.

Kreditwesengesetz - KredWG | § 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums


(1) Ein CRR-Kreditinstitut mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums darf ohne Erlaubnis durch die Aufsichtsbehörde über eine Zweigniederlassung oder über gemäß § 2 Absatz 10 angezeigte vertraglich gebundene Vermittler, die ih
§ 32 BetrAVG zitiert 1 andere §§ aus dem Betriebsrentengesetz.

Kreditwesengesetz - KredWG | § 15 Organkredite


(1) Kredite an1.Geschäftsleiter des Instituts,2.nicht zu den Geschäftsleitern gehörende Gesellschafter des Instituts, wenn dieses in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben wird, sowie

Referenzen - Urteile | § 32 BetrAVG

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 32 BetrAVG.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2006 - VI ZR 339/04

bei uns veröffentlicht am 11.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 339/04 Verkündet am: 11. Juli 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2006 - VI ZR 341/04

bei uns veröffentlicht am 11.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 341/04 Verkündet am: 11. Juli 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2006 - VI ZR 340/04

bei uns veröffentlicht am 11.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 340/04 Verkündet am: 11. Juli 2006 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Juli 2015 - 10 A 10410/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. Februar 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstrec

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 02. Juni 2015 - 9 K 4775/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Die Bescheide der Beklagten vom 2. Oktober 2012 und 10. Oktober 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 02. Juni 2015 - 9 K 1065/13

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 16. Januar 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckba

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 02. Juni 2015 - 9 K 4796/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 30. September 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 05. Mai 2015 - 9 K 4776/14

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 30. September 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 26. Feb. 2015 - 1 K 904/14.KO

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerinnen verlangen die Ungül

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Dez. 2014 - VGH O 22/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Das Verfahren wird in Bezug auf § 29 Sätze 1 und 2 sowie § 30 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und § 56 Halbsatz 2 Nr. 5 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung des Sechzehnten Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 8. Mai 2013 (GVBl. S

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 08. Okt. 2014 - 3 K 647/14.NW

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor Unter Aufhebung der kommunalaufsichtlichen Entscheidung vom 24. Juni 2014 wird die Wahl zum Ortsgemeinderat der Gemeinde W. für ungültig erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Beschluss, 13. Juni 2014 - VGH N 14/14, VGH B 16/14

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor 1. Artikel 1 Nummer 12, Nummer 13 und Nummer 24 des Sechzehnten Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 8. Mai 2013 (GVBl. S. 139) sind mit Artikel 50 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 76 Absatz 1 der Verfassung

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 30. Apr. 2014 - 10 B 10415/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 17. April 2014 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerinnen haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen.

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 29. Apr. 2014 - 1 L 732/14.TR

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Wahlvorschlag der Antragstellerin vorläufig zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 zuzulassen, soweit keine anderen durchgreifenden Verfahrensfehler im Wahlzulassung

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Beschluss, 04. Apr. 2014 - VGH A 15/14, VGH A 17/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor 1. Die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Auf die Anträge der Antragstellerinnen zu 1) und 2) sowie die Anträge der Beschwerdeführer zu 2) bis 5) wird der Vollzug von Artikel

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Mai 2008 - 1 U 36/08

bei uns veröffentlicht am 30.05.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.08.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Stralsund - Az.: 7 O 115/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Streitwert der Berufung: 6.124.848,07 €. Gründe A. I. 1 Gegenstand des Rech

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(1) Kredite an1.Geschäftsleiter des Instituts,2.nicht zu den Geschäftsleitern gehörende Gesellschafter des Instituts, wenn dieses in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben wird, sowie an persönlich...
(1) Kredite an1.Geschäftsleiter des Instituts,2.nicht zu den Geschäftsleitern gehörende Gesellschafter des Instituts, wenn dieses in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben wird, sowie an persönlich...
(1) Kredite an1.Geschäftsleiter des Instituts,2.nicht zu den Geschäftsleitern gehörende Gesellschafter des Instituts, wenn dieses in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben wird, sowie an persönlich...
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