Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung - KraftfAusbV 2001 | § 2 Ausbildungsdauer
Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung - KraftfAusbV 2001 | § 2 Ausbildungsdauer
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin Inhaltsverzeichnis
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 22.10.2018 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob auch Nebenkosten zu Leasingrate
published on 10.09.2004 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 10.06.2003 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
published on 16.07.2004 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 06.06.2002 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
published on 16.07.2004 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 08.10.2002 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteilig
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