Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 4
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Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze Inhaltsverzeichnis
Die Krankenhäuser werden dadurch wirtschaftlich gesichert, daß
- 1.
ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden und sie - 2.
leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen, die nach Maßgabe dieses Gesetzes auch Investitionskosten enthalten können, sowie Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlung und für ambulantes Operieren erhalten.
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published on 03/05/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 61/10 Verkündet am: 3. Mai 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 16/07/2019 00:00
Tenor
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" sind nicht gegeben.
Gründe
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frag
published on 17/05/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 195/17 Verkündet am: 17. Mai 2018 Pellowski Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KHG § 17 Abs.
published on 26/04/2018 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin betreibt in S. (Thüringen) eine Fachklinik für Psychosomatik, Psychiatrie und Psychotherapie.
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