Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 4

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 4
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze Inhaltsverzeichnis

Die Krankenhäuser werden dadurch wirtschaftlich gesichert, daß

1.
ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden und sie
2.
leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen, die nach Maßgabe dieses Gesetzes auch Investitionskosten enthalten können, sowie Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlung und für ambulantes Operieren erhalten.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

18 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 03/05/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 61/10 Verkündet am: 3. Mai 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 16/07/2019 00:00

Tenor Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" sind nicht gegeben. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Frag
published on 17/05/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 195/17 Verkündet am: 17. Mai 2018 Pellowski Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KHG § 17 Abs.
published on 26/04/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt in S. (Thüringen) eine Fachklinik für Psychosomatik, Psychiatrie und Psychotherapie.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.