Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV | § 2 Leistungen

(1) Die Kraftfahrzeughilfe umfaßt Leistungen

1.
zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
2.
für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung,
3.
zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.

(2) Die Leistungen werden als Zuschüsse und nach Maßgabe des § 9 als Darlehen erbracht.

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Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV | § 9 Leistungen in besonderen Härtefällen


(1) Zur Vermeidung besonderer Härten können Leistungen auch abweichend von § 2 Abs. 1, §§ 6 und 8 Abs. 1 erbracht werden, soweit dies 1. notwendig ist, um Leistungen der Kraftfahrzeughilfe von seiten eines anderen Leistungsträgers nicht erforderlich
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV | § 9 Leistungen in besonderen Härtefällen


(1) Zur Vermeidung besonderer Härten können Leistungen auch abweichend von § 2 Abs. 1, §§ 6 und 8 Abs. 1 erbracht werden, soweit dies 1. notwendig ist, um Leistungen der Kraftfahrzeughilfe von seiten eines anderen Leistungsträgers nicht erforderlich

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Juli 2015 - W 3 K 15.144

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der schwerbehinderte Kläger begehrt die Übernahme der

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Mai 2016 - W 3 K 15.951

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die schwerbehinderte Klägerin begehrt die

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. März 2017 - W 3 K 15.1318

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand I. Der schwerbehinderte Kläger begehrt einen Zuschuss für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs un

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 14. Aug. 2015 - S 1 SO 4269/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten um die Übernahme bzw. Erstattung von Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse „B“ (= PKW) und für den behinderungsg

Sozialgericht Detmold Urteil, 28. Okt. 2014 - S 8 SO 46/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 05.10.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.01.2013 wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, dem Kläger Leistungen der Kraftfahrzeughilfe bis zu einem Betrag von 6.000,00 EUR zu gewähren. Der Bekl

Bundessozialgericht Urteil, 23. Aug. 2013 - B 8 SO 24/11 R

bei uns veröffentlicht am 23.08.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. September 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2012 - VI R 89/10

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob sozialrechtliche Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs die für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Ar

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2011 - B 13 R 79/11 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. April 2011 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 17. März 2006 - 3 R 10/05

bei uns veröffentlicht am 17.03.2006

Tenor Die Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 5. Oktober 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 10 K 42/05 – wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben; die außergerichtlichen Kosten

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(1) Zur Vermeidung besonderer Härten können Leistungen auch abweichend von § 2 Abs. 1, §§ 6 und 8 Abs. 1 erbracht werden, soweit dies 1. notwendig ist, um Leistungen der Kraftfahrzeughilfe von seiten eines anderen Leistungsträgers nicht erforderlich werden zu...