Gesetz über Kassenarztrecht - KARG | § 1
Gesetz über Kassenarztrecht - KARG | § 1
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Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes Inhaltsverzeichnis
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Mit dem gleichen Tag treten die bisherigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über das Kassenarztrecht außer Kraft, soweit in den folgenden Vorschriften nichts Abweichendes bestimmt ist. Landesrechtliche Regelungen über die Altersversorgung der Kassenärzte bleiben unberührt.
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published on 19/02/2014 00:00
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. Juni 2012 geändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, dem Kläger für die Quartale III/2006
published on 19/02/2014 00:00
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
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