Gesetz über Kassenarztrecht - KARG | § 1

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Mit dem gleichen Tag treten die bisherigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über das Kassenarztrecht außer Kraft, soweit in den folgenden Vorschriften nichts Abweichendes bestimmt ist. Landesrechtliche Regelungen über die Altersversorgung der Kassenärzte bleiben unberührt.

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Bundessozialgericht Urteil, 19. Feb. 2014 - B 6 KA 10/13 R

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. Juni 2012 geändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, dem Kläger für die Quartale III/2006

Bundessozialgericht Urteil, 19. Feb. 2014 - B 6 KA 8/13 R

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. Juli 2012 wird zurückgewiesen.