Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 8a Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs

(1) Der Anspruch auf Vergütung entfällt, wenn der Berechtigte es unterlässt, der heranziehenden Stelle unverzüglich solche Umstände anzuzeigen, die zu seiner Ablehnung durch einen Beteiligten berechtigen, es sei denn, er hat die Unterlassung nicht zu vertreten.

(2) Der Berechtigte erhält eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist, wenn er

1.
gegen die Verpflichtung aus § 407a Absatz 1 bis 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung verstoßen hat, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten;
2.
eine mangelhafte Leistung erbracht hat und er die Mängel nicht in einer von der heranziehenden Stelle gesetzten angemessenen Frist beseitigt; die Einräumung einer Frist zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn die Leistung grundlegende Mängel aufweist oder wenn offensichtlich ist, dass eine Mängelbeseitigung nicht erfolgen kann;
3.
im Rahmen der Leistungserbringung grob fahrlässig oder vorsätzlich Gründe geschaffen hat, die einen Beteiligten zur Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit berechtigen; oder
4.
trotz Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes seine Leistung nicht vollständig erbracht hat.
Soweit das Gericht die Leistung berücksichtigt, gilt sie als verwertbar. Für die Mängelbeseitigung nach Satz 1 Nummer 2 wird eine Vergütung nicht gewährt.

(3) Steht die geltend gemachte Vergütung erheblich außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands und hat der Berechtigte nicht rechtzeitig nach § 407a Absatz 4 Satz 2 der Zivilprozessordnung auf diesen Umstand hingewiesen, bestimmt das Gericht nach Anhörung der Beteiligten nach billigem Ermessen eine Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands steht.

(4) Übersteigt die Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich und hat der Berechtigte nicht rechtzeitig nach § 407a Absatz 4 Satz 2 der Zivilprozessordnung auf diesen Umstand hingewiesen, erhält er die Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses.

(5) Die Absätze 3 und 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Berechtigte die Verletzung der ihm obliegenden Hinweispflicht nicht zu vertreten hat.

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Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde


(1) Die Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses erfolgt durch gerichtlichen Beschluss, wenn der Berechtigte oder die Staatskasse die gerichtliche Festsetzung beantragt oder das Gericht sie für angemessen hält. Eine Festsetzu
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 407a Weitere Pflichten des Sachverständigen


(1) Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. Ist das nicht der Fall, so hat der S

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2018 - 3 StR 270/18

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 270/18 vom 18. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:181218B3STR270.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbund

Amtsgericht Ebersberg Beschluss, 24. Feb. 2019 - 3 F 733/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2019

Tatbestand Der Antragsteller beantragte die alleinige elterliche Sorge für das gemeinsame Kind des Antragstellers mit der Antragsgegnerin, den am 20.06.2010 geborenen L. Nach einem ersten Anhörungstermin am 07.12.2015 beauftragte das

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2018 - 22 C 18.1072

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. 1. Der Kläger wehrte sich im Beschwerdeverfahren 22 C 17.1272 gegen den Ansatz von Gerichtskos

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2018 - 22 C 17.1272

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Der Kläger wehrt sich gegen den Ansatz von Gerichtskosten gem. § 19 GKG, die für gerich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2014 - 15 C 12.2250

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Antragstellerin hatte als Klägerin im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg (Az. Au 4 K 11.50) die Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörde zum Erlass

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 21. Apr. 2016 - 2 W 1538/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor 1. Auf die weitere Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 8.7.2015 abgeändert und die Entscheidung des Amtsgerichts vom 5.6.2015 hinsichtlich der Vergütung des Sachverständigen R wiede

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Juni 2017 - M 16 M 17.1224

bei uns veröffentlicht am 12.06.2017

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich als Kostenschuldner gegen eine Kostenrechnung des Gerichts, soweit darin Entschädigungen für Sachverständige angesetzt wurd

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Sept. 2018 - 1 U 50/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor Die an den Sachverständigen für das Gutachten vom 14.06.2018 auszuzahlende Vergütung wird auf 5.553,37 € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Sachverständige ist Geschäftsführer einer Unternehmensberatung und als Sachverständiger nicht ö

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. Juni 2018 - 8 W 342/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 06.02.2017 (1 O 152/15) wird dahingehend abgeändert, dass die gemäß § 4 JVEG an den Sachverständigen und Beschwerdeführer ... für seine mit Rechnungen Nr. 201 6652, 201 6653 und 201
andere

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Apr. 2017 - 10 W 17/17

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Sachverständigen gegen die Entziehung des Gutachtenauftrags im Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 17.02.2017, Az. 14 O 482/14, wird verworfen. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Landgericht Wuppertal Beschluss, 28. Juli 2016 - 16 T 427/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 28.10.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mettmann vom 20.10.2015 (Az.: 21 C 202/13) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gemäß § 97 ZPO dem Beschwerdeführer auferlegt.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Juni 2016 - I-10 W 87/16

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – vom 29. April 2016 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen B. für seine Gutachtertätigkeit wird auf insgesamt 1.500 € f

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Juni 2016 - I-10 W 77/16

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Sachverständigen werden die Beschlüsse der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – vom 15. Februar 2016 und vom 4. Mai 2016 abgeändert. Die Vergütung der Sachverständigen für Ihre Gutachtertätigkei

Landgericht Essen Beschluss, 30. Mai 2016 - 17 OH 22/15

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor Die Vergütung des Sachverständigen H für die Erstattung des schriftlichen Gutachtens vom 24.04.2016 wird von Amts wegen auf insgesamt 2.500,00 € festgesetzt. 1I. 2Der Sachverständige H ist durch Beschluss der Kammer vom 15.01.2016 mit der Ers

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. März 2016 - 13 B 53/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen Ziffer 2. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen vom 22. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Auf den Antrag des Antragstellers wird die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 381/15 gegen den Beschei

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 22. Feb. 2016 - L 5 KR 269/15 B

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Koblenz vom 2.12.2015 aufgehoben. Die vom Antragsteller zu tragenden Gerichtskosten für das Verfahren S 6 KR 1241/13 werden auf 44,50 € festgesetzt. 2. Kosten für das..

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 15. Feb. 2016 - 14 UF 135/14

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Vaters und Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Bochum vom 30.6.2014 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Umgang des Antragsgegners mit den beiden betroffenen Kindern wir

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Jan. 2016 - L 5 AR 44/14 KO

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor Die Vergütung des Antragstellers für das im Verfahren L 5 R 108/13 erstattete Gutachten vom 22. Juni 2014 wird in Höhe von 2.332,40 EUR festgesetzt. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erhoben. Gründe I. 1 Str

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Okt. 2015 - I-10 W 137/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. September 2015 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen für das Teilgutachten vom 29. Mai 2015 wird auf 1.500 € festgesetzt. Der

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Okt. 2015 - 13 B 888/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 776

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Juni 2015 - 2 O 138/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Gründe I. 1 Am 18.10.2013 beantragte der Antragsteller beim Verwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Erdbeckens zur Gärrestelage

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Mai 2015 - 12 U 62/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor wird die Vergütung des Sachverständigen Prof. Dr.-Ing. T für die Erstattung des schriftlichen Gutachtens vom 5.2.2015 auf insgesamt 2.000 € festgesetzt. Der weitergehende Antrag des Sachverständigen wird abgelehnt. 1Gründe: 2I. 3Der Sachverst

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 30. Apr. 2015 - L 12 KO 1307/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Auf die Erinnerung wird die Entscheidung der Kostenbeamtin vom 30.01.2013 insoweit aufgehoben, als darin ein nachzuentrichtender Betrag in Höhe von 1.031,62 EUR von der Erinnerungsführerin gefordert wird. Gründe  I.1 Die Erinnerungsführerin (

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 16. Apr. 2015 - 10 W 57/14, 10 W 57/14 (Abl)

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den im Beschluss der Zivilkammer 1 des Landgerichts Stendal vom 11. September 2014 angeordneten rückwirkenden Entfall des Anspruchs auf Vergütung wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gerichtsg

Landgericht Wuppertal Beschluss, 30. März 2015 - 16 T 5/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Solingen vom 20.11.2014 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Die weitere Beschwerde wird zugelassen. 1Gründe: 2I. 3In der zugrund

Landgericht Heidelberg Beschluss, 05. Feb. 2015 - 3 T 4/15

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 28.10. 2014 - Az. 30 H 5/13 - geändert und wie folgt neu gefasst: Die Vergütung des Sachverständigen J. W. für die Erstattung seines sch

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Nov. 2014 - 1 Ws 467/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Die Beschwerde wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Beschwerdeführer Prof. Dr. Q und die Angeklagte jeweils zu 1/2. 1                            Gründe: 2I. 3Gegen die Angeklagte wurde durch die Staatsanwaltschaft Do

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. Okt. 2014 - 10 U 104/11

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor wird die Vergütung des Sachverständigen Dr. T für die Erstattung seines schriftlichen Gutachtens vom 04.03.2014 unter Zurückweisung seines weitergehenden Antrags auf insgesamt 5.981,60 € festgesetzt. 1Gründe 2I. 3Mit Hinweis- und Beweisbeschl

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Aug. 2014 - 7 W 44/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Gerichtssachverständigen wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 09.07.2014, 8 O 151/09, dahin abgeändert, dass die zu gewährende Entschädigung auf EUR 16.356,36 festgesetzt und zugleich die Rückzahlung des

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Juli 2014 - 24 U 220/12

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Die Vergütung des Sachverständigen Prof. T für die Erstattung seines mündlichen Gutachtens im Senatstermin am 12.12.2013 wird gemäß §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 8a Abs. 4 JVEG auf insgesamt 2.000,- € festgesetzt. Der weitergehende Antrag des Sachverstä

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Juni 2014 - 11 U 153/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor wird die dem Sachverständigen Prof. Dr. N für die Erstattung seines mündlichen Gutachtens im Senatstermin vom 04. April 2014 zu zahlende Entschädigung auf 2.314,55 € festgesetzt. 1Gründe 2I. 3Der in Süddeutschland wohnende Antragsteller wurde

Landgericht Halle Beschluss, 04. Mai 2014 - 4 T 26/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2014

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts H vom 21. März 2014 wird zurückgewiesen. Gründe 1 1. Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist nach § 66 Absat

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(1) Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. Ist das nicht der Fall, so hat der Sachverständige...