Inhalt des Ersuchens
Ein Ersuchen nach § 91k Absatz 1 soll Angaben zu Folgendem enthalten: 1. zum Gegenstand des Ersuchens; 2. zu den Gründen für das Ersuchen, einschließlich der Relevanz der erbetenen Informationen für das Aufspüren und die Ermittlung von einschlägigen Vermögensgegenständen; 3. zur Art des Verfahrens; 4. zur Art der Straftat, die dem Ersuchen zugrunde liegt; 5. zur Verbindung zwischen dem Verfahren und der Bundesrepublik Deutschland; 6. zu den von dem Ersuchen betroffenen oder den zu ermittelnden Vermögenswerten; 7. sofern zur Identifizierung mutmaßlich beteiligter natürlicher oder juristischer Personen erforderlich und soweit verfügbar: Angaben zu jeglichen Identitätsdokumenten, insbesondere Name, Staatsangehörigkeit, Wohnort, nationale Identifikationsnummern oder Sozialversicherungsnummern, Anschriften, Geburtsdatum und -ort, Meldedaten, Land der Niederlassung und Angaben über Anteilseigner, Firmensitze und gegebenenfalls Tochtergesellschaften; 8. zu den Gründen für die Dringlichkeit des Ersuchens, soweit erforderlich.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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