Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - IntFamRVG | § 15 Einstweilige Anordnungen

Das Gericht kann auf Antrag oder von Amts wegen einstweilige Anordnungen treffen, um Gefahren von dem Kind abzuwenden oder eine Beeinträchtigung der Interessen der Beteiligten zu vermeiden, insbesondere um den Aufenthaltsort des Kindes während des Verfahrens zu sichern oder eine Vereitelung oder Erschwerung der Rückgabe zu verhindern; Abschnitt 4 des Buches 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.

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Kindesentführung: Rückführung widerrechtlich nach Deutschland verbrachter Kinder

26.02.2013

Nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls können einer Rückführung gem. Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b HKÜ entgegenstehen.

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Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Nov. 2013 - 5 UF 139/11; 5 UF 139/11 eA

bei uns veröffentlicht am 12.11.2013

Tenor Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren über eine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Donaueschingen vom 24.05.2011 (2 F 36/11 SO EA) wird zurückgewiesen. Gründ