Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 41 Anwendungsbereich
Ingenieurbauwerke umfassen:
- 1.
Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, - 2.
Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, - 3.
Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1, - 4.
Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Feststoffen und wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Absatz 2, - 5.
Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung, - 6.
konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, - 7.
sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste.
Referenzen - Gesetze |
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(1) Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte.
(2) Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,2. Wärmeversorgungsanlagen,3. Lufttechnische Anlagen,4. Starkstromanlagen...