Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 41 Anwendungsbereich

Ingenieurbauwerke umfassen:

1.
Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung,
2.
Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung,
3.
Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1,
4.
Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Feststoffen und wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Absatz 2,
5.
Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung,
6.
konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen,
7.
sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 51 Leistungsbild Tragwerksplanung


(1) Die Grundleistungen der Tragwerksplanung sind für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 1 bis 5 in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 6 und 7 in den Leistungspha

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke


(1) § 34 Absatz 1 gilt entsprechend. Die Grundleistungen für Ingenieurbauwerke sind in neun Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 44 bewertet: 1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 2 Proz
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 53 Anwendungsbereich


(1) Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte. (2) Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,2. Wärmeversorgungsanlagen,3. Lufttechnische Anlagen,4. Sta

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Vergabekammer Südbayern Beschluss, 02. Apr. 2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

bei uns veröffentlicht am 02.04.2019

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zwec

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 25. Aug. 2017 - 54 Verg 3/17

bei uns veröffentlicht am 25.08.2017

Tenor Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Beschwerdegegner veröffentlichte unter dem 12.04.2017 im Amtsblatt der Europäischen Un

Referenzen

(1) Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte. (2) Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,2. Wärmeversorgungsanlagen,3. Lufttechnische Anlagen,4. Starkstromanlagen...