Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 38 Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung

(1) Für die Ermittlung der Umsatzerlöse gilt § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs. Verwendet ein Unternehmen für seine regelmäßige Rechnungslegung ausschließlich einen anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandard, so ist für die Ermittlung der Umsatzerlöse dieser Standard maßgeblich. Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen (Innenumsatzerlöse) sowie Verbrauchsteuern bleiben außer Betracht.

(2) Für den Handel mit Waren sind nur drei Viertel der Umsatzerlöse in Ansatz zu bringen.

(3) Für den Verlag, die Herstellung und den Vertrieb von Zeitungen, Zeitschriften und deren Bestandteilen ist das Vierfache der Umsatzerlöse und für die Herstellung, den Vertrieb und die Veranstaltung von Rundfunkprogrammen und den Absatz von Rundfunkwerbezeiten ist das Achtfache der Umsatzerlöse in Ansatz zu bringen.

(4) An die Stelle der Umsatzerlöse tritt bei Kreditinstituten, Finanzinstituten, Bausparkassen sowie bei externen Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne des § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs der Gesamtbetrag der in § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis e der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung genannten Erträge abzüglich der Umsatzsteuer und sonstiger direkt auf diese Erträge erhobener Steuern. Bei Versicherungsunternehmen sind die Prämieneinnahmen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgebend. Prämieneinnahmen sind die Einnahmen aus dem Erst- und Rückversicherungsgeschäft einschließlich der in Rückdeckung gegebenen Anteile.

(4a) Die Gegenleistung nach § 35 Absatz 1a umfasst

1.
alle Vermögensgegenstände und sonstigen geldwerten Leistungen, die der Veräußerer vom Erwerber im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss nach § 37 Absatz 1 erhält, (Kaufpreis) und
2.
den Wert etwaiger vom Erwerber übernommener Verbindlichkeiten.

(5) Wird ein Zusammenschluss durch den Erwerb von Teilen eines oder mehrerer Unternehmen bewirkt, so ist unabhängig davon, ob diese Teile eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, auf Seiten des Veräußerers nur der Umsatz oder der Marktanteil zu berücksichtigen, der auf die veräußerten Teile entfällt. Dies gilt nicht, sofern beim Veräußerer die Kontrolle im Sinne des § 37 Absatz 1 Nummer 2 oder 25 Prozent oder mehr der Anteile verbleiben. Zwei oder mehr Erwerbsvorgänge im Sinne von Satz 1, die innerhalb von zwei Jahren zwischen denselben Personen oder Unternehmen getätigt werden, werden als ein einziger Zusammenschluss behandelt, wenn dadurch die Umsatzschwellen des § 35 Absatz 1 erreicht oder die Voraussetzungen des § 35 Absatz 1a erfüllt werden; als Zeitpunkt des Zusammenschlusses gilt der letzte Erwerbsvorgang.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 39 Anmelde- und Anzeigepflicht


(1) Zusammenschlüsse sind vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt gemäß den Absätzen 2 und 3 anzumelden. Elektronische Anmeldungen sind zulässig über: 1. die vom Bundeskartellamt eingerichtete zentrale De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes,2. d
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung


(1) Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt

Kapitalanlagegesetzbuch - KAGB | § 17 Kapitalverwaltungsgesellschaften


(1) Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten. Verwa
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 35 Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle


(1) Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle finden Anwendung, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss 1. die beteiligten Unternehmen insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro und2. im Inland mindestens e

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 37 Zusammenschluss


(1) Ein Zusammenschluss liegt in folgenden Fällen vor: 1. Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens ganz oder zu einem wesentlichen Teil; das gilt auch, wenn ein im Inland tätiges Unternehmen, dessen Vermögen erworben wird, noch keine Umsatzerl

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde


(1) Hat ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Teils, gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder eine Verfügung der Kartellbehörde verstoßen und dadurch einen wirtschaf

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Nov. 2003 - KRB 20/03

bei uns veröffentlicht am 04.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 20/03 vom 4. November 2003 in dem Kartellbußgeldverfahren gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein BGHR: ja Frankfurter Kabelkartell StPO § 264; GWB § 38 Abs. 1 Nr. 1 a.F. = GWB § 81 Abs. 1 Nr. 1 n.F. Wird eine S

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2005 - KRB 22/04

bei uns veröffentlicht am 25.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 22/04 vom 25. April 2005 in dem Bußgeldverfahren gegen BGHSt: nein Veröffentlichung: ja Steuerfreie Mehrerlösabschöpfung GWB § 38 Abs. 4 a.F. (§ 81 Abs. 2 n.F.) Ist ein kartellbedingter Mehrerlös entsta

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2005 - KRB 2/05

bei uns veröffentlicht am 28.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 2/05 vom 28. Juni 2005 in der Kartellbußgeldsache Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja OWiG § 30 Abs. 1; GWB § 38 Abs. 4 Satz 1 a.F. (§ 81 Abs. 2 Satz 1 GWB n.F.) a) Die Unterbrechung der V

Bundesgerichtshof Urteil, 21. März 2002 - 5 StR 138/01

bei uns veröffentlicht am 21.03.2002

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; § 73c; § 332 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; § 334 1. Ein Amtsträger ohne eigene Entscheidungszuständigkeit erfüllt den Tatbestand der Bestechlichkeit, wenn er sich als fachliche

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2006 - KRB 2/05

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 2/05 vom 7. Februar 2006 in der Kartellbußgeldsache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Februar 2006 ohne mündliche Verhandlung durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2005 - KRB 28/04

bei uns veröffentlicht am 22.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 28/04 vom 22. Februar 2005 in dem Kartellordnungswidrigkeitsverfahren gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja Einspruchsrücknahme GWB § 38 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2 a.F. (§ 81 Abs. 1 Nr. 1

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 24. Mai 2017 - 3 HK O 2070/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor Die Zwangsvollstreckung aus der Beschlussverfügung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 31.03.2017, Geschäftszeichen: 3 HKO 2070/17, wird einstweilen eingestellt. Gründe Die Zwangsvollstreckung ist einstwe

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2018 - KZR 56/16

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. November 2016 unter Zurückweisung der weitergehenden Revision der Klägerin und der Revi

Landgericht Mannheim Urteil, 24. Jan. 2017 - 2 O 195/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor 1. Die Nebeninterventionen der Streithelferinnen werden zugelassen. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die durch die Nebeninterventionen verursachten Kosten werden der Klägerin a

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 09. Nov. 2016 - 6 U 204/15 Kart (2)

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 30.10.2015, Az. 7 O 34/15 Kart., im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpfl

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 156/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 123/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehr

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 52/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014 mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehrzahl von Kommunika

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 120/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, der Klägerin in Form einer geordneten Aufstellung Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 01.04.2011 mobile Endgeräte zur Verwendung beim Transport von Messinformationen von einem e

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 51/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013 1. (nur die Beklagten zu 1) und 2)) mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunika

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 122/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013, 1. (nur die Beklagte zu 2.) mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssy

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 157/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehrzah

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 49/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin in Form einer geordneten Aufstellung Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 01.01.2013 mobile Endgeräte zur Verwendung beim Transport von Messinformationen von einem ersten

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. März 2015 - 4 Kart 7/10 OWI

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor I.             Gegen die Nebenbetroffene Q1 GmbH & Co. KG               wird wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 1 GWB i.d.F. vom 20.02.1990 und § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbind

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 18. Feb. 2015 - VI- U (Kart) 3/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Dezember 2013 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil sowie

Referenzen

(1) Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem...
(1) Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten. Verwaltung eines...
(1) Hat ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Teils, gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder eine Verfügung der Kartellbehörde verstoßen und dadurch einen wirtschaftlichen...
(1) Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle finden Anwendung, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss 1. die beteiligten Unternehmen insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro und2. im Inland mindestens ein beteiligtes...
(1) Ein Zusammenschluss liegt in folgenden Fällen vor: 1. Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens ganz oder zu einem wesentlichen Teil; das gilt auch, wenn ein im Inland tätiges Unternehmen, dessen Vermögen erworben wird, noch keine Umsatzerlöse erzielt...
(1) Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle finden Anwendung, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss 1. die beteiligten Unternehmen insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro und2. im Inland mindestens ein beteiligtes...