Heimpersonalverordnung - HeimPersV | § 2 Eignung des Heimleiters

Heimpersonalverordnung - HeimPersV | § 2 Eignung des Heimleiters
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(1) Wer ein Heim leitet, muß hierzu persönlich und fachlich geeignet sein. Er muß nach seiner Persönlichkeit, seiner Ausbildung und seinem beruflichen Werdegang die Gewähr dafür bieten, daß das jeweilige Heim entsprechend den Interessen und Bedürfnissen seiner Bewohner sachgerecht und wirtschaftlich geleitet wird.

(2) Als Heimleiter ist fachlich geeignet, wer

1.
eine Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluß nachweisen kann und
2.
durch eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Heim oder in einer vergleichbaren Einrichtung die weiteren für die Leitung des Heims erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat. Die Wahrnehmung geeigneter Weiterbildungsangebote ist zu berücksichtigen.

(3) Wird das Heim von mehreren Personen geleitet, so muß jede dieser Personen die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllen.

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(1) Beschäftigte in Heimen müssen die erforderliche persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen ausgeübte Funktion und Tätigkeit besitzen. (2) Als Leiter des Pflegedienstes ist geeignet, wer eine Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits-

In Heimen für behinderte Volljährige sind bei der Festlegung der Mindestanforderungen nach den §§ 2 bis 6 auch die Aufgaben bei der Betreuung, Förderung und Eingliederung behinderter Menschen und die besonderen Bedürfnisse der Bewohner, die sich insb
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Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt. Gründe
published on 18/10/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Weiterbildung betreffend die Qualifikation zur Heimleitung. Mit S
published on 02/06/2017 00:00

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. 2 Die Antragstellerin betreibt u. a. das Seniorenpflegeheim „D.“ in E-Stadt. Mit Schreiben vom 11.11.2015 teilte die Antragstellerin dem.
published on 10/12/2015 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie als Heimleiter fachlich geeignet ist. 2 Mit Schreiben vom 13. April 2011 teilte das Deutsche Rote Kreuz – Regionalverband Magdeburg-Jerichower Land e.V. (im Folgenden: DRK) dem Beklagt
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