Gerichtsvollzieherformular-Verordnung - GVFV | § 1 Formular

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(1) Für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen wird das in der Anlage bestimmte Formular eingeführt. Das Formular besteht aus den folgenden Teilen:

1.
Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen,
2.
Forderungsaufstellung (Anlage 1),
3.
Hinweise zum Ausfüllen und Einreichen des Vollstreckungsauftrags (Anlage 2).

(2) Für einen Auftrag, der ausschließlich die Zustellung eines Schriftstücks zum Inhalt hat, gilt der Formularzwang nicht. Von der verbindlichen Nutzung ebenfalls ausgenommen sind Vollstreckungsaufträge zur Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen.

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Vom 1. April 2016 an ist das gemäß § 1 eingeführte Formular verbindlich zu nutzen.
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published on 04/07/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 71/18 vom 4. Juli 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 753 Abs. 1 und 3 Satz 1, § 755; GVFV § 1 Die Aufenthaltsermittlung gemäß Modul L der Anlage
published on 18/07/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 104/18 vom 18. Juli 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gebühr für Einigungsversuch ZPO § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; RVG § 18 Abs. 1 Nr. 1; RVG-VV Nr. 3
published on 07/12/2018 00:00

Tenor Die Kostenerinnerung gegen die Kostenrechnung vom 27.07.2018 zum Aktenzeichen des zuständigen Gerichtsvollziehers beim Amtsgericht Bayreuth 7 DR 0852/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsk
published on 26/09/2018 00:00

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 8. September 2016 wird zurückgewiesen.
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