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§ 76Amtlich · § 5 UrhG

Bescheid über die nicht bestandene Prüfung

Zeitreise: 11.03.2026

Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt 1. einen Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung und 2. eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen.Aus der Bescheinigung müssen das Ergebnis der Zwischenprüfung, die absolvierten Module und deren Bewertung hervorgehen.

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