GntVDDVCSVDVAmtlich · § 5 UrhG
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
Rechtsstand: 11.03.2026Fundstelle: BGBl I 2020, 2021Ausgefertigt: 23.09.2020
Gliederung
81 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Auswahlverfahren
- § 10 Zweck und Durchführung des Auswahlverfahrens
- § 11 Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 12 Auswahlkommission
- § 13 Teile des Auswahlverfahrens
- § 14 Festlegungen der Hochschule
- § 15 Schriftlicher Teil
- § 16 Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge
- § 17 Zulassung zum mündlichen Teil
- § 18 Mündlicher Teil
- § 19 Bestehen des mündlichen Teils
- § 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
- § 21 Täuschung
- Abschnitt 3Studium
- Abschnitt 4Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2Zwischenprüfung
- Unterabschnitt 3Modulprüfungen des Hauptstudiums
- Unterabschnitt 4Diplomarbeit
- § 59 Zweck der Diplomarbeit
- § 60 Bestandteile der Diplomarbeit
- § 61 Thema und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit
- § 62 Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung
- § 63 Prüfende für die Diplomarbeit
- § 64 Betreuung und Freistellung bei der schriftlichen Ausarbeitung
- § 65 Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung
- § 66 Zulassung zu Präsentation und Disputation
- § 67 Zweck der Präsentation und der Disputation
- § 68 Durchführung der Präsentation und der Disputation
- § 69 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Präsentation und der Disputation
- § 70 Bewertung, Rangpunktzahl und Note der Diplomarbeit
- § 71 Protokoll zu Präsentation und Disputation
- § 72 Bestehen der Diplomarbeit
- § 73 Wiederholung der Diplomarbeit
- Unterabschnitt 5Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 6Weitere Prüfungsvorschriften
- Abschnitt 5Anerkennung anderer Studienleistungen
- Abschnitt 6Schlussvorschrift