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§ 52Amtlich · § 5 UrhG

Bescheid über die nicht bestandene Zwischenprüfung

Zeitreise: 11.03.2026

Wer die Zwischenprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt einen Bescheid über die nicht bestandene Zwischenprüfung. Aus dem Bescheid müssen das Ergebnis der Zwischenprüfung und die absolvierten Module hervorgehen.

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