Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 57

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 57
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis

Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 19/06/2012 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Juli 2010 - 17 Sa 345/10 - wird zurückgewiesen.
published on 28/04/2011 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger steht als Richter der Besoldungsgruppe R 1 im Dienst des Beklagten. Er ist Vater von fünf Kindern, von denen im Jahr 2003 vier beihilferechtlich
published on 27/05/2010 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger steht als Richter der Besoldungsgruppe R 1 im Dienst des beklagten Landes. Er ist verheiratet und Vater eines Kindes. Auf seinen Antrag, ihm für
published on 25/03/2010 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger steht als Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Dienst der Beklagten. Auf seinen Antrag, ihm für während des Jahres 2006 entstandene krankheitsbed
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.