Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 57
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis
Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.
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published on 19/06/2012 00:00
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Juli 2010 - 17 Sa 345/10 - wird zurückgewiesen.
published on 28/04/2011 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger steht als Richter der Besoldungsgruppe R 1 im Dienst des Beklagten. Er ist Vater von fünf Kindern, von denen im Jahr 2003 vier beihilferechtlich
published on 27/05/2010 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger steht als Richter der Besoldungsgruppe R 1 im Dienst des beklagten Landes. Er ist verheiratet und Vater eines Kindes. Auf seinen Antrag, ihm für
published on 25/03/2010 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger steht als Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Dienst der Beklagten. Auf seinen Antrag, ihm für während des Jahres 2006 entstandene krankheitsbed
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