Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung - GewStDV 1955 | § 36 Zeitlicher Anwendungsbereich

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung - GewStDV 1955 | § 36 Zeitlicher Anwendungsbereich
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Die vorstehende Fassung dieser Verordnung ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2021 anzuwenden.

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published on 15/07/2015 00:00

Tenor 1. Die Vollziehung des Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag für 2008 vom 13. Januar 2015 wird für die Dauer des Einspruchsverfahrens in Höhe von ... € ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt. 2. Der Antragsgegner trägt d
published on 31/05/2017 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu Recht die Anwendung des § 19 Abs. 4 Ge
published on 18/03/2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens außer den außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die sie selber trägt. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist, ob u. a. die Körperschaftsteuer der
published on 10/05/2012 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob von der Klägerin im Jahr 2001 (Streitjahr) gehaltene Genussrechte den Betrag der gewerbesteuerlichen H
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