Designgesetz - GeschmMG 2004 | § 27 Entstehung und Dauer des Schutzes
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(1) Mit der Anmeldung kann für die Wiedergabe die Aufschiebung der Bekanntmachung um 30 Monate ab dem Anmeldetag beantragt werden. Wird der Antrag gestellt, so beschränkt sich die Bekanntmachung auf die Eintragung des Designs in das Register.
(2) De
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published on 27/01/2015 00:00
Tenor
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 8. August 2013 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes vo
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