Bundesfernstraßengesetz - FStrG | § 17c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

Für die Rechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung gilt § 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben:

1.
Wird mit der Durchführung des Plans nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen, so tritt er außer Kraft, es sei denn, er wird vorher auf Antrag des Trägers des Vorhabens von der Planfeststellungsbehörde um höchstens fünf Jahre verlängert.
2.
Vor der Entscheidung nach Nummer 1 ist eine auf den Antrag begrenzte Anhörung nach dem für die Planfeststellung oder für die Plangenehmigung vorgeschriebenen Verfahren durchzuführen.
3.
Für die Zustellung und Auslegung sowie die Anfechtung der Entscheidung über die Verlängerung sind die Bestimmungen über den Planfeststellungsbeschluss entsprechend anzuwenden.
4.
Wird eine Planergänzung oder ein ergänzendes Verfahren nach § 75 Absatz 1a Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erforderlich und wird diese Planergänzung oder dieses ergänzende Verfahren unverzüglich betrieben, so bleibt die Durchführung des Vorhabens zulässig, soweit es von der Planergänzung oder dem Ergebnis des ergänzenden Verfahrens offensichtlich nicht berührt ist.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz - FStrBAG | § 3 Übergangsregelung, Antragsrecht der Länder


(1) Das Fernstraßen-Bundesamt tritt im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach § 2 in vor dem 1. Januar 2021 eingeleitete Verwaltungsverfahren ein, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) § 2 Absatz 2 findet keine Anwendun
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundesfernstraßengesetz - FStrG | § 24 Übergangs- und Schlussbestimmungen


(1) Vor dem 17. Dezember 2006 beantragte Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes in der ab dem 17. Dezember 2006 geltenden Fassung weitergeführt. § 11 Abs. 2 des Verkehrswegeplanungsbesch
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung


(1) Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behör

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Mai 2018 - 9 A 4/17

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bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 9 B 43/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Aug. 2017 - 2 K 66/16

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2017 - 9 A 8/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - 9 A 25/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 180 (Ortsumgehung Aschersleben/Süd - Quenstedt) vom 1. Juni 2015.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 14/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der L

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 9/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Schleswig-Holstein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 7/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt mit vier Großfähren zwischen Glückstadt in Schleswig-Holstein und Wischhafen in Niedersachsen einen Fährbetrieb über die Elbe. Sie wen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Juli 2015 - 8 C 10494/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als anerkannter Umweltv

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Jan. 2014 - 9 A 4/13

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tatbestand 1 Der Kläger, ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 20. Dezember 2012 für den Neubau

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Okt. 2013 - 9 A 23/12

bei uns veröffentlicht am 02.10.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 13. August 2012, mit dem der Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifig

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Juni 2010 - 9 A 36/08

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Gründe I. 1 Durch Planfeststellungsbeschluss vom 15. Dezember 2000 stellte der Beklagte

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(1) Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche...