Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - FMStBG | § 12 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung
§ 43 des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch die Fonds.
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(1) Ein Meldepflichtiger im Sinne der §§ 33 und 34, der die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, muss dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb...