Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 34 Wx 247/15
Beschluss
vom 26.8.2015
3 UR II 463/14 AG Weilheim i. OB
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Aufgebotssache
...
Beteiligte: ...
wegen Aufgeb
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 34 Wx 163/15
Beschluss
vom 8.6.2015
60 UR II 17/14 AG Landsberg am Lech
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Aufgebotssache
...
Beteiligter: ...
wegen Auf
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Fürth - Rechtspflegerin - vom 21.10.2016 aufgehoben.
Das Amtsgericht Fürth wird angewiesen, entsprechend dem Antrag des bevollmächtigten Notars F. B
Tenor
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 25. September 2015 wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 und 4 zurückgewiesen.
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 5. Mai 2015 werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Köthen vom 8. April 2015 und 2. Juni 2015 aufgehoben.
Das Amtsgericht Köthen wird angewiesen, das beantragte Aufgebot zu erlassen.
Der..
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 1637,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
1
Die Beteiligte
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Merseburg vom 23. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
Tatbestand
1
I. Vor dem Finanzgericht (FG) ist seit dem Jahr 2006 ein Klageverfahren anhängig, mit dem sich der im Jahr 2007 verstorbene Erblasser (E) und seine in den S