Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 9 Anwärterbefugnis

(1) Bewerbern für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Fahrlehreranwärter) wird zum Zwecke der weiteren Ausbildung nach § 7 und der Prüfung nach § 8, soweit diese sich auf die Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht erstreckt, eine Anwärterbefugnis erteilt, wenn die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung jeweils mit Erfolg abgelegt wurden. Im Übrigen sind die §§ 1 bis 8 und 11 bis 14 mit den nachstehenden Maßgaben entsprechend anzuwenden. Die Erteilungsvoraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 8 und 9 und § 7 Absatz 3 brauchen nicht erfüllt zu sein. Die Anwärterbefugnis ist auf zwei Jahre zu befristen. Sie erlischt

1.
mit Erteilung der Fahrlehrerlaubnis,
2.
nach dreimaliger erfolgloser Lehrprobe im theoretischen oder im fahrpraktischen Unterricht (§ 8 Absatz 2) oder
3.
durch Ablauf der Frist.

(2) Von der Anwärterbefugnis darf nur unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers im Sinne des § 16 Gebrauch gemacht werden.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 1 Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis


(1) Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis oder der Anwärterbefugnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Fah
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis


(1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn 1. der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,2. der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,3. der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,4. gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, d

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 16 Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung


(1) Wer Fahrlehreranwärter ausbildet (Ausbildungsfahrlehrer), bedarf der Erlaubnis (Ausbildungsfahrlehrerlaubnis). Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer 1. seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerla

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 1 Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis


(1) Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis oder der Anwärterbefugnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Fah

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 11 Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit


(1) Der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis muss seine Eignung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 alle fünf Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Fahrlehrerlaubnis erteilt wurde, der nach Landesrecht zuständigen Stelle durch Vorla

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 8 Fahrlehrerprüfung


(1) Der Bewerber für die Fahrlehrerlaubnis muss durch die Fahrlehrerprüfung den Nachweis erbringen, dass er über die fachliche und pädagogische Kompetenz zur Ausbildung von Fahrschülern verfügt. (2) Die Prüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüf

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 7 Fahrlehrerausbildung


(1) Die Fahrlehrerausbildung muss dem Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis die fachlichen und pädagogischen Kompetenzen zur Ausbildung von Fahrschülern vermitteln. (2) Die Ausbildung findet in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und zum Erwerb der Fah

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2019 - 11 C 19.1043

bei uns veröffentlicht am 19.06.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 17. Januar 2019 wird abgeändert und der Streitwert für das Klageverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Gründe

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Nov. 2018 - 8 B 717/18

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlic

Referenzen

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