Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis

(1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn

1.
der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
2.
der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
3.
der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
4.
gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
5.
der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
6.
der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
7.
der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
8.
der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
9.
der Bewerber eine Prüfung nach § 8 bestanden hat und
10.
der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Unzuverlässig im Sinne des Satzes 1 Nummer 4 ist der Bewerber insbesondere dann, wenn er wiederholt die Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegen.

(2) Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse CE oder D bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE sechs Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend – Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen Kraftfahrzeugen unterzogen hat.

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 11 Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit


(1) Der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis muss seine Eignung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 alle fünf Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Fahrlehrerlaubnis erteilt wurde, der nach Landesrecht zuständigen Stelle durch Vorla

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 7 Fahrlehrerausbildung


(1) Die Fahrlehrerausbildung muss dem Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis die fachlichen und pädagogischen Kompetenzen zur Ausbildung von Fahrschülern vermitteln. (2) Die Ausbildung findet in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und zum Erwerb der Fah

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 4 Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis


(1) In dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis hat der Bewerber anzugeben, für welche Fahrlehrerlaubnisklasse er die Fahrlehrerlaubnis erwerben will. Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt,2. ein Lebe

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 9 Anwärterbefugnis


(1) Bewerbern für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Fahrlehreranwärter) wird zum Zwecke der weiteren Ausbildung nach § 7 und der Prüfung nach § 8, soweit diese sich auf die Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht erstreckt, eine
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 8 Fahrlehrerprüfung


(1) Der Bewerber für die Fahrlehrerlaubnis muss durch die Fahrlehrerprüfung den Nachweis erbringen, dass er über die fachliche und pädagogische Kompetenz zur Ausbildung von Fahrschülern verfügt. (2) Die Prüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüf

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 7 Fahrlehrerausbildung


(1) Die Fahrlehrerausbildung muss dem Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis die fachlichen und pädagogischen Kompetenzen zur Ausbildung von Fahrschülern vermitteln. (2) Die Ausbildung findet in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und zum Erwerb der Fah

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2015 - L 10 AL 253/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 12.03.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2014 - L 5 R 910/12

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 14. September 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revisio

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Mai 2014 - 5 K 13.332

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tatbestand Der in N. wohnhafte Kläger, der ausweislich der Akten der Beklagten Inhaber einer Fahrschule in R. war, wendet sich gegen den Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis. Der Kläger ist Inhaber der Fahrlehrerlaubnis der Klassen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Okt. 2015 - 11 ZB 15.1962

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 03. Apr. 2014 - 5 K 13.524

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Ert

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Aug. 2015 - M 16 K 15.2111

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 16 K 15.2111 Im Namen des Volkes Urteil vom 4. August 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 460 Hauptpunkte: Widerruf der Fahrlehrerlaubnis;

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Juni 2016 - M 16 S 16.2132

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage betreffend den Widerruf der Fahrschulerlaubnis (Az.: 33-1441, 21. April 2014) wird wieder hergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens trage

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. März 2017 - 11 ZB 16.1988

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Nov. 2018 - 8 B 717/18

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlic

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Sept. 2016 - 6 A 10081/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 10. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Jan. 2016 - 6 L 3816/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der Antragsteller wendet sich gegen den Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis. 4Dem 1976 in Afghanistan

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 10. Dez. 2015 - 4 K 389/15.NW

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger verlangt die Förderung seiner Fahrl

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 13. Nov. 2014 - 1 L 96/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Gründe 1 Der zulässige Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 3. Kammer - vom 26. Mai 2014 hat in der Sache keinen Erfolg. 2 Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich nicht wegen de

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 24. Sept. 2014 - 5 K 921/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 02.02.2012 und des Widerspruchsbescheids vom 11.02.2013 verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE unter Beachtung der Rechtsauffassung des Geri

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 26. Mai 2014 - 3 A 123/13

bei uns veröffentlicht am 26.05.2014

Tatbestand 1 Der am … 1971 in P. geborene Kläger erwarb während seines Wehrdienstes die Qualifizierung zum Fahrlehrer der Ausbildungsklassen A und BE/CE. Den entsprechenden Bundesdienstfahrlehrerschein legte er am 20.12.2000 beim damaligen Landkre

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 09. Okt. 2012 - 4 K 4032/11

bei uns veröffentlicht am 09.10.2012

Tenor Dem Beklagten wird untersagt, Fahrschulen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes R. schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form aufzufordern, den Kläger im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als „freier Mitarbeiter“ unabhängig von d

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 03. Mai 2012 - 8 K 2956/11

bei uns veröffentlicht am 03.05.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Fahrlehrererlaubnis. 2 Der 63-jährige Kläger ist Inhaber einer Fahrschule. Die Fahrlehrererlaubnis fü

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juli 2011 - B 12 R 16/09 R

bei uns veröffentlicht am 27.07.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Referenzen

(1) Die Fahrlehrerausbildung muss dem Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis die fachlichen und pädagogischen Kompetenzen zur Ausbildung von Fahrschülern vermitteln. (2) Die Ausbildung findet in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis...