Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 15 Lieferung zu gewerblichen Zwecken

Im Sinn dieses Abschnitts werden Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 zu gewerblichen Zwecken geliefert, wenn sie aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines Mitgliedstaats in einen anderen Mitgliedstaat befördert und

1.
an eine Person geliefert werden, die keine Privatperson ist, oder
2.
an eine Privatperson geliefert werden, sofern die Beförderung nicht unter § 16 oder § 18 fällt.
Bei Lieferungen zu gewerblichen Zwecken dürfen Energieerzeugnisse nur von einem zertifizierten Versender zu einem zertifizierten Empfänger befördert werden. Davon unbeschadet können zertifizierte Empfänger außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommene Energieerzeugnisse in das Steuergebiet verbringen oder verbringen lassen.

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Referenzen - Gesetze | § 20i SGB 5

§ 20i SGB 5 zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 20i SGB 5 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 37a Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen


(1) Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Energiesteuergesetzes zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass für die gesamte im Lauf eines Kal
§ 20i SGB 5 wird zitiert von 2 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 66 Ermächtigungen


(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates1.die nach § 1a Satz 1 Nummer 2 anzuwendende Fassung der Kombinierten Nomenklatur neu zu bestimmen und den

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 18a Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr


(1) Als Unregelmäßigkeit gilt, mit Ausnahme der in § 18b Absatz 2 Nummer 1 geregelten Fälle, ein während der Beförderung von Energieerzeugnissen im Sinn des § 4 des steuerrechtlich freien Verkehrs auftretender Fall,1.auf Grund dessen eine Beförderung
§ 20i SGB 5 zitiert 3 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 4 Anwendungsbereich


Die folgenden Energieerzeugnisse unterliegen dem Steueraussetzungsverfahren (§ 5): 1. Waren der Positionen 1507 bis 1518 der Kombinierten Nomenklatur, die dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden,2. Waren der Unterpositionen

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 8 Entstehung der Steuer bei Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr


(1) Die Steuer entsteht dadurch, dass Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 aus dem Steuerlager entfernt werden, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren anschließt, oder dass sie zum Ge- oder Verbrauch innerhalb des Steuerlagers entnommen

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 24 Begriffsbestimmungen, Erlaubnis


(1) Verfahren der Steuerbefreiung sind die steuerfreie Verwendung und die steuerfreie Verteilung. Energieerzeugnisse, die nach den §§ 25 bis 29 steuerfrei verwendet werden dürfen, können zu diesen Zwecken steuerfrei abgegeben werden. (2) Wer Ener

Referenzen - Urteile | § 20i SGB 5

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 20i SGB 5.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Juni 2017 - 4 K 122/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Tabaksteuer wegen einer Mehrmengenlieferung, hilfsweise begehrt sie Erstattung der Tabaksteuer. 2 Am 25.04.2012 eröffnete die A, die zum selben Konzern gehört wie die Klägerin, ein.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 23. Jan. 2015 - 3 KO 298/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tatbestand 1 A. Streitig ist, ob aufgrund besonderer Mitwirkung der Prozessbevollmächtigten des Klägers bei der Erledigung des Klageverfahrens eine Erledigungsgebühr verdient und zu erstatten ist. I. 2 1. Die Klage richtete sich gegen

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Okt. 2011 - VII B 12/11

bei uns veröffentlicht am 05.10.2011

Tatbestand 1 I. Bei einer Kontrolle des in den Niederlanden zugelassenen LKW der Marke DAF der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) durch Beamte des Beklagten und

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Nov. 2010 - VII B 168/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde als Fahrer eines in der Polnischen Republik zugelassenen LKW der Marke Renault Premium 410 DXi von Beamten

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Juli 2010 - VII B 276/09

bei uns veröffentlicht am 26.07.2010

Tatbestand 1 I. Bei einer Kontrolle des LKW des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) durch Beamte einer vom Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt --HZA--) einge