EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV 2011 | § 6 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV 2011 | § 6 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge Inhaltsverzeichnis

(1) Für jedes dem genehmigten Typ entsprechende Fahrzeug hat der Inhaber der EG-Typgenehmigung eine Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 18 in Verbindung mit Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG auszustellen und dem Fahrzeug beizufügen. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss nach Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2007/46/EG fälschungssicher sein.

(2) Der Inhaber einer EG-Typgenehmigung für ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit hat alle in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellten Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten nach Artikel 19 der Richtlinie 2007/46/EG zu kennzeichnen und, soweit die EG-Typgenehmigung Verwendungsbeschränkungen oder besondere Einbauvorschriften nach Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2007/46/EG enthält, jedem Bauteil oder jeder selbstständigen technischen Einheit ausführliche Angaben über die Beschränkungen mitzuliefern und etwa erforderliche Vorschriften über den Einbau beizufügen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 20/05/2021 13:04

Auch eine schuldrechtliche Verpflichtung - in diesem Fall der Abschluss eines Kaufvertrages - kann einen deliktischen Schaden darstellen, wenn der Käufer täuschungsbedingt nicht davon ausging, sich zum Kauf eines Fahrzeugs mit illegaler Abs
published on 20/05/2021 12:37

Der ersatzfähige Schaden des Käufers eines Fahrzeuges mit manipulierter Abgassoftware entfällt im Rahmen des § 826 BGB, wenn dieser beim Kauf von der Manipulation bereits Kenntnis hatte.
published on 13/06/2019 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
published on 07/09/2017 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.