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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Aufsicht

Zeitreise: 11.04.2024

Der Deutsche Wetterdienst untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Im Rahmen der Fachaufsicht erfolgt die Steuerung des Deutschen Wetterdienstes durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr durch Zielvorgaben und Erfolgskontrollen. Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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