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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen

Zeitreise: 11.12.2024

Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit Geräten nach Anlage 8 ist verboten.

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