DüVAmtlich · § 5 UrhG
Düngeverordnung
Rechtsstand: 11.12.2024Fundstelle: BGBl I 2017, 1305Ausgefertigt: 26.05.2017
Vorschriften
16 Vorschriften- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
- § 4Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat
- § 5Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
- § 6Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln
- § 7Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
- § 8Nährstoffvergleich(aufgehoben)
- § 9Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches(aufgehoben)
- § 10Aufzeichnungen
- § 11Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
- § 12Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen
- § 13Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
- § 13aBesondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
- § 14Ordnungswidrigkeiten
- § 15Übergangsvorschrift