Aushändigung der Dankurkunde
(1) Die Dankurkunde darf nicht vor dem Tag des Dienstjubiläums ausgehändigt werden.
(2) Im Einvernehmen mit der Dienstjubilarin oder dem Dienstjubilar kann die Dankurkunde nach Eintritt in den Ruhestand ausgehändigt werden.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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