DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz - DDR-EErfG | § 5 Antragsfrist

Anträge nach den §§ 1 und 2 können bis zum 16. Juni 2004 gestellt werden (Ausschlussfrist). Ein Antrag nach dem Vermögensgesetz, über den noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist, gilt als Antrag nach dieser Vorschrift.

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DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz - DDR-EErfG | § 1 Anspruch auf nachträgliche Erfüllung eines Entschädigungsanspruchs


(1) Ist ein Anspruch auf Entschädigung nach den zum Zeitpunkt der Enteignung in der früheren Deutschen Demokratischen Republik anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt worden, so richtet sich dieser gegen denjenigen Träger öffentlicher V

DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz - DDR-EErfG | § 2 Rechte an enteigneten Grundstücken


Gläubiger von Rechten an einem Grundstück oder Gebäude, die bei Inanspruchnahme im Grundbuch eingetragen waren, sowie ihre Rechtsnachfolger haben Anspruch auf Erfüllung ihrer dem dinglichen Recht zugrunde liegenden Forderung aus der zu zahlenden Ents

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2005 - V ZR 83/05

bei uns veröffentlicht am 16.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 83/05 Verkündet am: 16. Dezember 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2008 - V ZR 149/07

bei uns veröffentlicht am 20.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 149/07 Verkündet am: 20. Juni 2008 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Sept. 2015 - 5 C 13/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um eine Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG) für eine Beteiligung, die die Klägerin, ein in den Ve

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - 5 C 18/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt eine Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz für die Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft an der unter der Be

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(1) Ist ein Anspruch auf Entschädigung nach den zum Zeitpunkt der Enteignung in der früheren Deutschen Demokratischen Republik anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt worden, so richtet sich dieser gegen denjenigen Träger öffentlicher Verwaltung, der...
Gläubiger von Rechten an einem Grundstück oder Gebäude, die bei Inanspruchnahme im Grundbuch eingetragen waren, sowie ihre Rechtsnachfolger haben Anspruch auf Erfüllung ihrer dem dinglichen Recht zugrunde liegenden Forderung aus der zu zahlenden Entschädigung...