Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 29

Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgversprechend und zumutbar, so entsteht ein Anspruch auf Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen nach § 30 Abs. 2, auf Berufsschadensausgleich sowie auf Ausgleichsrente frühestens in dem Monat, in dem diese Maßnahmen abgeschlossen werden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 41


(1) Ausgleichsrente erhalten Witwen oder hinterbliebene Lebenspartner, diea)durch Krankheit oder andere Gebrechen nicht nur vorübergehend wenigstens die Hälfte ihrer Erwerbsfähigkeit verloren haben oderb)die Altersgrenze für die große Witwenrente ode

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 9


(1) Die Versorgung umfaßt 1. Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a),2. Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27l),3. Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34) und Pflegezulage (§ 35),4. Bestattungsgeld (§ 36) und
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 30


(1) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereich

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 31. Juli 2018 - L 15 VU 3/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird der Beklagte unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Augsburg vom 30. Januar 2013 und unter Abänderung des Bescheids vom 8. Juli 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Sep

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2016 - 12 B 15.2255

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Juli 2014 (Az. Au 3 K 14.660), der Bescheid des Beklagten vom 21. Januar 2014 und der Widerspruchsbescheid vom 1. April 2014 werden aufgehoben. II. Der Beklagte w

Sozialgericht München Urteil, 03. Aug. 2017 - S 30 VG 12/14

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 19.01.2012 in der Gestalt des Teilabhilfebescheides vom 14.01.2013 und des Widerspruchsbescheides vom 08.04.2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2016 - B 9 V 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. April 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 10. Juli 2015 - S 14 VE 3/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 15.10.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.12.2010 wird aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin unter Anerkennung a) einer hochgradigen Funktionseinschränkung der Halsw

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 22. Aug. 2014 - 6 K 232/14

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50 € abwenden, wenn nicht d

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 06. Juni 2014 - 6 K 2280/13

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 4.6.2013 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 24. Apr. 2007 - L 5 VG 6/05

bei uns veröffentlicht am 24.04.2007

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 13. Mai 2005 wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. 3. Die Revision wird n

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 30. März 2004 - L 5 V 1/01

bei uns veröffentlicht am 30.03.2004

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 08. Januar 2001 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Referenzen

(1) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu...
(1) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu...
(1) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu...
(1) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu...
(1) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu...
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