Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - BSHG§72DV 2001 | § 4 Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung

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(1) Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sind vor allem die erforderliche Beratung und persönliche Unterstützung.

(2) Soweit es Maßnahmen nach Absatz 1 erfordern, umfasst die Hilfe auch sonstige Leistungen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, insbesondere nach § 34.

(3) Maßnahmen der Gefahrenabwehr lassen den Anspruch auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung unberührt.

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published on 10/05/2017 00:00

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur Behebung seiner Obdachlosigkeit eine Unterkunft zuzuweisen und vorläufig bis einschließlich 4. Juli 2017 zur Verfügung zu stelle
published on 22/08/2014 00:00

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 24. April 2014 aufgehoben. II. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. III. Außergerichtl
published on 12/12/2013 00:00

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: I. 2Die Beteiligten streiten in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Übernahme von Mietkosten anlässlich einer Haf
published on 15/11/2012 00:00

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juni 2009 aufgehoben, soweit es die Beschaffung einer Wohnung und die Zusicherung der Kostenübe
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