Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG | § 129

(1) Tritt ein Beamter auf Grund des § 128 Abs. 1 kraft Gesetzes in den Dienst einer anderen Körperschaft über oder wird er auf Grund des § 128 Abs. 2 oder 3 von einer anderen Körperschaft übernommen, so gilt § 18 Abs. 4 entsprechend.

(2) Im Falle des § 128 Abs. 1 ist dem Beamten von der aufnehmenden oder neuen Körperschaft die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zu bestätigen.

(3) In den Fällen des § 128 Abs. 2 und 3 wird die Übernahme von der Körperschaft verfügt, in deren Dienst der Beamte treten soll; die Verfügung wird mit der Zustellung an den Beamten wirksam. Der Beamte ist verpflichtet, der Übernahmeverfügung Folge zu leisten; kommt er der Verpflichtung nicht nach, so ist er zu entlassen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend in den Fällen des § 128 Abs. 4.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG | § 132


(1) Die Vorschriften des § 128 Abs. 1 und 2 und des § 129 gelten entsprechend für die im Zeitpunkt der Umbildung bei der abgebenden Körperschaft vorhandenen Versorgungsempfänger. (2) In den Fällen des § 128 Abs. 3 bleiben die Ansprüche der im Zeitpu
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG | § 128


(1) Die Beamten einer Körperschaft, die vollständig in eine andere Körperschaft eingegliedert wird, treten mit der Umbildung kraft Gesetzes in den Dienst der aufnehmenden Körperschaft über. (2) Die Beamten einer Körperschaft, die vollständig in mehr

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Sept. 2015 - M 5 K 15.707

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Entschädigung in Geld für die im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. März 2005 über der europarechtlich zulässigen Wochenarbeitszeit geleistete Dienstzeit in Höhe von 17.226,22 E

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Sept. 2015 - M 5 K 15.1214

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der K

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juni 2016 - 1 A 67/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juni 2016 - 1 A 69/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sich

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juni 2016 - 1 A 68/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. März 2016 - 6 A 832/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. März 2016 - 6 A 190/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - 7 AZR 712/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Mai 2013 - 6 Sa 62/12 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 27. Okt. 2015 - 15 A 1111/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 4. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die V

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 01. Juli 2014 - 8 A 1/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tatbestand 1 Der Kläger führt als Bürgermeister der Stadt A-Stadt die Disziplinarklage gegen den Ruhestandsbeamten und ehemaligen Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „...“ mit dem Ziel, ihm das Ruhegehal

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. März 2014 - 26 K 8892/12

bei uns veröffentlicht am 21.03.2014

Tenor Die an die Klägerin gerichtete Übernahmeverfügung des Beklagten vom 22. November 2012 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Feb. 2014 - 3 A 155/09

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2008 – 26 K 476/07 – für wirkungslos erklärt. Im Übrigen wird das angefochtene Urteil

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Okt. 2011 - 6 P 20/10

bei uns veröffentlicht am 05.10.2011

Gründe I. 1 Durch Vereinbarung vom 15. Oktober 2007 zwischen der Deutschen Rentenversic

Arbeitsgericht Magdeburg Urteil, 19. März 2010 - 11 Ga 10/10

bei uns veröffentlicht am 19.03.2010

Tenor 1. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, die Verfügungsklägerin vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 30.09.2010 als Verwaltungsangestellte zu beschäftigen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen

Referenzen

(1) Die Beamten einer Körperschaft, die vollständig in eine andere Körperschaft eingegliedert wird, treten mit der Umbildung kraft Gesetzes in den Dienst der aufnehmenden Körperschaft über. (2) Die Beamten einer Körperschaft, die vollständig in mehrere andere...